Dies ist eine Diskussion zu "Beamten"beleidigung innerhalb des Forums Polizeirecht
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| "Beamten"beleidigung mal angenommen sie wären 17 jahre alt und auf dem weg ins fussballstadion, sie unterhalten sich mit einem freund und fragen ihn ob er ihnen für kurze zeit 2 leihen könnte, dieser verneint. Sie sagen daraufhin "*********", in diesem moment werden sie dann von einem zivilpolizisten am arm gepackt und angeschrien was diese beleidigung soll. Sie sind total perplex und fragen was sie denn getan hätten der polizist erwidert dass sie ihn und nicht ihren freund als ********* beleidigt hätten. Sie werden dann auf die wache mitgenommen wo ein alkoholtest durchgeführt wird ergebnis 0,82 mg/L entspricht 1,6%. Danach geben sie alle ihre Daten an. Dann wird ihnen angeboten sich einen sitzplatz zu nehmen um dass spiel trotzdem anzuschauen. Sie bejahen und begeben sich auf den sitzplatz, nach 17 spielminuten möchten sie auf die toilette gehen. Nachdem verlassen der Toilette entscheiden sie sich dass Spiel nicht weiter anzuschauen und wollen nach Hause. Doch dies wird ihnen verwehrt als ein aufgebrachter mob von polizisten sie wieder auf die wache bringt und dann auf die hauptdienststelle fährt, dort werden sie ohne irgendwelche begründungen eingesperrt und nach 3 stunden werden sie wieder entlassen . Dann stellen sie sich vor dass sie 6 tage nach dem vorfall einen brief von der Geschäftsführung bekommen dass sie die nächsten 4 Spieltage Stadionverbot hätten. Und einen anruf vom geschädigten polizisten dass bald eine vorladung kommen würden. Was sagen sie zu dem ganzen vorfall und was würde dem 17-jährigen nun drohen und war die vorgehensweise der Gesetzeshüter gerechtfertigt? ps: der alkoholwert wurde nicht von einem arzt bestätigt nur doch einmaliges testen am alcomaten Geändert von chrissu (06.08.2009 um 14:52 Uhr). |
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| AW: "Beamten"beleidigung Eine Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Die Beschuldigten werden offenbar eine Vorladung erhalten, wonach sie sich zum Tatvorwurf: Beleidigung ( § 185 StGB) - offenbar durch Ehrverletzung - äussern dürfen. Hier können die Beschuldigten vortragen, wem die Beleidigung ursprünglich gelten sollte. Ob die Polizisten oder der "Polizeimob" sich korrekt verhalten haben, kann man aus dem Sachverhalt nicht entnehmen. Da sich mehrere Polizisten (der Polizistenmob) über das ggf. auffällige Verhalten der Beschuldigten nicht irren werden und die Beschuldigten daher sicher nicht ohne Begründung verwahrt haben, ist davon auszugehen, dass ein wichtiges Detail zum tatsächlichen Ablauf der Geschichte hier fehlt oder gar verschiegen wurde. |
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| AW: "Beamten"beleidigung das du ohne Grund und Begründung 3 Stunden eingesperrt wirst ist verfassungsrechtlich verboten. |
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| AW: "Beamten"beleidigung danke für die antworten dass des nicht rechtens war was die gemacht ham war mir auch schon klar aber was soll ich dagegen machen, ich glaube kaum dass polizisten gegen einen polizisten ausssagen |
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| AW: "Beamten"beleidigung Zitat:
Hi Semmel, wie immer halt, oder zumindest MEISTENS !! Chris |
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| AW: "Beamten"beleidigung Zitat:
Natürlich sagen Polizisten gegen Kollegen aus. Das gab es schon sehr oft. Schließlich kann sich der andere polizist auch strafbar machen und wenn dann die Wahrheit irgendwie ans Licht kommt riskiert er einiges für einen Kollegen. Offtopic: Endlich wird beim Fußball mal durchgegriifen Ist der fiktive "Geschädigte" bereits polizeilich bekannt oder gehört er zu "möchtegern Hooligans" ? Frage das nur aufgrund der Wortwahl des Verfassers ("Polizeimob") |
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| AW: "Beamten"beleidigung er is noch nicht bei der polizei bekannt gehört aber zu einer ultra bewegung die nichts mit hooligans zu tun hat |
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| AW: "Beamten"beleidigung Naja, dass der Übergang von Ultra-Bewegung zu Hooligans oft fließend und verschwommen ist, scheint nicht nur die Polizei so zu sehen... und ich seh das ähnlich wie Semmel: Hier scheinen relevante Deatails zu fehlen, da sonst demnächst ne Menge Disziplinar- und Strafverfahren gegen die Beamten durchgeführt werden
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
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| AW: "Beamten"beleidigung Zitat:
So manche polizeiliche Maßnahme erscheint dem Betroffenen als pure Willkür, hat aber durchaus rechtlichen und logischenHintergrund. Man meint es kaum... ![]() Zitat:
![]() Aber wie schon gesagt wurde, wenn die Vorladung kommt, erscheinen, reden, klären. Ggf. wird sich der Beamte positiv stimmen lassen, entsprechendes im Vorgang vermerken... und die Klage wird letztlich fallen gelassen. Auf jeden Fall zieht ein weiteres Zitat meiner Vorredner: Zitat:
Sind auch nur Menschen, die ihren Job machen. |
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