Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

"Beamten"beleidigung

Dies ist eine Diskussion zu "Beamten"beleidigung innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 14:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
"Beamten"beleidigung

Guten tag
mal angenommen sie wären 17 jahre alt und auf dem weg ins fussballstadion, sie unterhalten sich mit einem freund und fragen ihn ob er ihnen für kurze zeit 2 € leihen könnte, dieser verneint. Sie sagen daraufhin "*********", in diesem moment werden sie dann von einem zivilpolizisten am arm gepackt und angeschrien was diese beleidigung soll. Sie sind total perplex und fragen was sie denn getan hätten der polizist erwidert dass sie ihn und nicht ihren freund als ********* beleidigt hätten. Sie werden dann auf die wache mitgenommen wo ein alkoholtest durchgeführt wird ergebnis 0,82 mg/L entspricht 1,6%. Danach geben sie alle ihre Daten an. Dann wird ihnen angeboten sich einen sitzplatz zu nehmen um dass spiel trotzdem anzuschauen. Sie bejahen und begeben sich auf den sitzplatz, nach 17 spielminuten möchten sie auf die toilette gehen. Nachdem verlassen der Toilette entscheiden sie sich dass Spiel nicht weiter anzuschauen und wollen nach Hause. Doch dies wird ihnen verwehrt als ein aufgebrachter mob von polizisten sie wieder auf die wache bringt und dann auf die hauptdienststelle fährt, dort werden sie ohne irgendwelche begründungen eingesperrt und nach 3 stunden werden sie wieder entlassen . Dann stellen sie sich vor dass sie 6 tage nach dem vorfall einen brief von der Geschäftsführung bekommen dass sie die nächsten 4 Spieltage Stadionverbot hätten. Und einen anruf vom geschädigten polizisten dass bald eine vorladung kommen würden.
Was sagen sie zu dem ganzen vorfall und was würde dem 17-jährigen nun drohen und war die vorgehensweise der Gesetzeshüter gerechtfertigt?
ps: der alkoholwert wurde nicht von einem arzt bestätigt nur doch einmaliges testen am alcomaten

Geändert von chrissu (06.08.2009 um 14:52 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 16:03
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1.977
99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)  
AW: "Beamten"beleidigung

Eine Beamtenbeleidigung gibt es nicht.

Die Beschuldigten werden offenbar eine Vorladung erhalten, wonach sie sich zum Tatvorwurf: Beleidigung ( § 185 StGB) - offenbar durch Ehrverletzung - äussern dürfen. Hier können die Beschuldigten vortragen, wem die Beleidigung ursprünglich gelten sollte.

Ob die Polizisten oder der "Polizeimob" sich korrekt verhalten haben, kann man aus dem Sachverhalt nicht entnehmen.

Da sich mehrere Polizisten (der Polizistenmob) über das ggf. auffällige Verhalten der Beschuldigten nicht irren werden und die Beschuldigten daher sicher nicht ohne Begründung verwahrt haben, ist davon auszugehen, dass ein wichtiges Detail zum tatsächlichen Ablauf der Geschichte hier fehlt oder gar verschiegen wurde.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 10:46
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 184
Keine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: "Beamten"beleidigung

das du ohne Grund und Begründung 3 Stunden eingesperrt wirst ist verfassungsrechtlich verboten.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 12:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: "Beamten"beleidigung

danke für die antworten
dass des nicht rechtens war was die gemacht ham war mir auch schon klar aber was soll ich dagegen machen, ich glaube kaum dass polizisten gegen einen polizisten ausssagen
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 12:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.403
95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)  
AW: "Beamten"beleidigung

Zitat:
Zitat von semmel76
ist davon auszugehen, dass ein wichtiges Detail zum tatsächlichen Ablauf der Geschichte hier fehlt oder gar verschiegen wurde.


Hi Semmel,


wie immer halt, oder zumindest MEISTENS !!



Chris
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 01:02
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 163
Keine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: "Beamten"beleidigung

Zitat:
Zitat von chrissu
danke für die antworten
dass des nicht rechtens war was die gemacht ham war mir auch schon klar aber was soll ich dagegen machen, ich glaube kaum dass polizisten gegen einen polizisten ausssagen

Natürlich sagen Polizisten gegen Kollegen aus. Das gab es schon sehr oft.
Schließlich kann sich der andere polizist auch strafbar machen und wenn dann die Wahrheit irgendwie ans Licht kommt riskiert er einiges für einen Kollegen.

Offtopic:
Endlich wird beim Fußball mal durchgegriifen

Ist der fiktive "Geschädigte" bereits polizeilich bekannt oder gehört er zu "möchtegern Hooligans" ?

Frage das nur aufgrund der Wortwahl des Verfassers ("Polizeimob")
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 11:15
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chrissu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: "Beamten"beleidigung

er is noch nicht bei der polizei bekannt
gehört aber zu einer ultra bewegung die nichts mit hooligans zu tun hat
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 13:34
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 186
100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)  
AW: "Beamten"beleidigung

Naja, dass der Übergang von Ultra-Bewegung zu Hooligans oft fließend und verschwommen ist, scheint nicht nur die Polizei so zu sehen...

und ich seh das ähnlich wie Semmel: Hier scheinen relevante Deatails zu fehlen, da sonst demnächst ne Menge Disziplinar- und Strafverfahren gegen die Beamten durchgeführt werden
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.08.2009, 20:21
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2009
Ort: MZ, MA, SIM
Beiträge: 44
Keine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, -Fy- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: "Beamten"beleidigung

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx
das du ohne Grund und Begründung 3 Stunden eingesperrt wirst ist verfassungsrechtlich verboten.
Dann war es wohl nicht ohne Grund und/oder Begründung.

So manche polizeiliche Maßnahme erscheint dem Betroffenen als pure Willkür, hat aber durchaus rechtlichen und logischenHintergrund. Man meint es kaum...

Zitat:
ansonsten glaub ich Dir kein Wort!
Das ist vielleicht ein bisschen viel. Glaub schon, dass er sich 2€ leihen wollte.

Aber wie schon gesagt wurde, wenn die Vorladung kommt, erscheinen, reden, klären. Ggf. wird sich der Beamte positiv stimmen lassen, entsprechendes im Vorgang vermerken... und die Klage wird letztlich fallen gelassen.

Auf jeden Fall zieht ein weiteres Zitat meiner Vorredner:
Zitat:
Schweigen wenn Polizei in der Nähe steht
- oder zumindest den gebührenden Respekt entgegen bringen.
Sind auch nur Menschen, die ihren Job machen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Disziplinarmaßnahmen gegen "faulen" Beamten? Beamtenrecht 24.02.2010 21:34
Dienstaufsichtsbeschwerde, (Beamten)beleidigung Polizeirecht 14.01.2009 14:57
Beamten beleidigung Beamtenrecht 03.06.2006 17:25
Beleidigung("Hurensohn" vs. "Bastard") Strafrecht / Strafprozeßrecht 14.05.2006 19:57
Einkommen von "Bullen" bzw Beamten ?!! Beamtenrecht 17.11.2005 14:24





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN