Dies ist eine Diskussion zu Auflösung einer Sitzblockade innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Auflösung einer Sitzblockade Generelle Frage zur Auflösung einer Sitzblockade. Gibt es eigentlich rechtliche Bestimmungen bzw. Urteile oder Weisungen wie eine Sitzblockade aufgelöst werden muss? Ist es immer nötig das die "Sitzblockierer" weggetragen werden müssen? Nach welchen Krieterien würde man entscheiden ob nun getragen wird, oder eben mit Polizeigewalt (Einsatz von OC-Spray, Schlagstock, Reiterstaffeln und Wasserwerfer) die Blockade aufgelöst wird? Mit freundlichen Grüßen apenmonkey |
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| AW: Auflösung einer Sitzblockade Verhältnismäßigkeit der Mittel.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Auflösung einer Sitzblockade Und woran misst sich dieses Verhältnis? Die Sitzblockaden sind so gut wie immer gleich, aber die Mittel der Polizei eben nicht. |
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| AW: Auflösung einer Sitzblockade Zitat:
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Auflösung einer Sitzblockade Die Unterschiede die du nennst erscheinen mir fast gänzlich unrelevant für Art der Auflösung. Wenn aus einer Sitzblockade Steine geworfen werden ist das natürlich was anderes aber ich rede von einer "friedlichen" Sitzblockade, wo wirklich nur gesessen wird. Woran misst sich den an den von Ihnen genannten Unterschiede die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Darf eine vielbefahrene Straße/Streck rabiater weil schneller aufgelöst werden ? Oder kann jungen Demonstranten mehr zugemutet werden als Älteren? Das erscheint mir alles rechtlich sehr umstritten. |
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| AW: Auflösung einer Sitzblockade Willst du eine rechtlich korrekte Antwort oder eine Antwort, die dir in den Kram passt? Meine beiden Vorposter haben das sehr gut erklärt, aber hier nochmal ausführlich: Nach Gesetz (den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder) muss der unmittelbare Zwang, welcher bei der Räumung angewandt wird (z.B. Wegtragen, Pfefferspray, etc.) in Art und Maß dem Verhalten, Alter und Zustand des Störers (also dem Sitzblockierer) angepasst sein. Das heißt, dass ein gebrechlichr Rentner, welcher eine Sitzblockade in einer Fußgängerzone angehört, ganz anders angefasst werden musst als ein gesunder, junger Erwachsener, der auf einer Hauptverkehrsader blockiert. Weiterhin musst du die Rechtsgüter abwägen. Hier stehen sich die Rechtsgüter des Betroffenen (z.B. körperliche Unversehrtheit) und die bedrohten Rechtsgüter durch die Störung (also der Sitzblockade) gegenüber. Es darf kein erkennbares Missverhältnis zwischen dem beigeführten Schaden beim Störer und dem Schaden den es durch die polizeiliche Maßnahme (also der Auflösung der Blockade) abzuwehren gilt vorliegen. Zusammenfassend kann man also sagen: Jede Sitzblockade ist unterschiedlich und wird daher ebenso unterschiedlich aufgelöst, womit wir wieder bei den Antworten meiner beiden Vorredner wären. |
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| AW: Auflösung einer Sitzblockade Danke für die Antwort Mir ging es eben um eine so genaue Antwort wie möglich. Es ging mir vor allem auch darum, nach welchem Faktor das Mittel der Blockade aufgelöst wird (Gerinsgte Gefahr für den Demonstranten/Polizisten, oder z.B. Zeit). Das eine 3 Worte Antwort da nicht ausreicht, hat nichts damit zu tun, das mir die Antwort nicht in den Kram passt-.- Nunja schöne Weihnachten apenmonkey |
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| AW: Auflösung einer Sitzblockade Interessanter wäre vielmehr die Frage, inwieweit die Polizei erstmal mildere Mittel versuchen muss. So sind doch Sitzblockaden der genannten "Berufs"demonstranten (wir gehen mal von der Friedlichkeit diesr aus) dadurch gekennzeichnet, dass sich die Blockierer untereinander verhaken etc. In einem solchen Fall würde ja schon ein Wegtragen scheitern, es wäre mithin nicht geeignet. Muss man das trotzdem probieren oder gehts dann gleich mit dem Wasserwerfer los? Grundsätzlich hat ja die Polizei in Gefahrenangelegenheiten eine Einschätzungsprärogative, die sich- wie könnte es anders und unbestimmter nciht sein- aus Erfahrungswerten ergibt. Bedeutet das dann auch, dass man grundsätzlich gegen maskierte Linksautonome (gesetz dem Fall, sie sitzblockieren friedlich) aufgrund von erfahrungswerten gleich mit dem Wasserwerfer aufwarten darf? |
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| AW: Auflösung einer Sitzblockade Zitat:
Auf der einen Seite kommt alles rein, was den Blockierer betrifft: Welche Rechtsgüter werden betroffen, wie stark ist der Eingriff in diese, wie sehr hat er unter den Folgen zu leiden, etc. Auf der anderen Seite steht alles was durch den Blockierer betroffen ist. Hier kommt auch rein, wie sehr die Zeit drängt (z.B. Fußgängerzone vs. Hauptverkehrsader), wie viele andere Menschen durch die Aktion betroffen sind (viel befahrene Straße vs. weniger befahrene Straße), etc. Zitat:
Voraussichtlich bedeutet: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein anderes erfolgsversprechendes Mittel milder gewesen wäre, dies aber zum Zeitpunkt der Entscheidung in keinster Weise erkennbar war, ist das Mittel dennoch nicht rechtswidrig. Wenn sich von vornerein darstellt, dass das gewählte Mittel eindeutig nicht erfolgsversprechend ist (z.B. kann man Steinewerfer nicht wegtragen, weil man räumlich ja nicht in ihre Nähe kann), muss es nicht zuerst "ausprobiert" werden. Das bloße Unterhaken der Blockierer bedeutet aber nicht, dass sofort Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (z.B. Wasserwerfer) eingesetzt werden. Das Unterhaken kann man auch durch einfache körperliche Gewalt (zu welcher auch das Wegtragen gehört) lösen, z.B. indem man Hebelgriffe ansetzt oder Schmerzpunkte drückt. |
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