Dies ist eine Diskussion zu Aufforderung Hand aus der Tasche innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Aufforderung Hand aus der Tasche |
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche Was lässt dich daran zweifeln? Das ist eine übliche und sinnvolle Maßnahme der Eigensicherung. |
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche steht aber nicht im Gesetz. |
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche Ja, und? Polizeirecht ist keine ganz einfache Materie, bei der etwas Sachkenntnis nicht schadet, und Gesetzesvorbehalt bedeutet nicht, dass jeder Pups im Gesetz stehen muss. Entweder kannst du die Aufforderung zum Hand aus der Tasche nehmen als von der jeweiligen Standardmaßnahme umfasste Begleitverfügung begreifen oder du stützt sie selbstständig auf die polizeiliche Generalklausel. An ihrer Rechtmäßigkeit besteht jedoch kein Zweifel. |
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche Zitat:
Dafür braucht es aber eine konkrete Gefahr. Begleit: ist keine notwendige Handlung die für die Grundmaßnahme erforderlich ist. Ergebnis: rechtswidrig Frage: Was macht ein Polizist, wenn die Hand drinnen bleibt? (höflich, Ausweis wird gegeben, Fragen beantwortet - nur die Hand bleibt in der Tasche) |
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche Zitat:
Zitat:
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche ah - er ordnet also eine andere Maßnahme an und setzt die Verfügung nicht mit Zwang durch.... warum nur? Vielleicht weil er es nicht darf? Also kann er sich die Verfügung auch klemmen. |
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche Zitat:
Aber du hast Recht: er kann auch bloß bitten, die Hand aus der Tasche zu nehmen. Kommt der Betroffene dem nicht nach, wird eine Durchsuchung angeordnet. Im Übrigen kann ich es nicht nachvollziehen, dass man es als großes Vergnügen empfindet, Polizeibeamten mit hanebüchenen rechtlichen "Erwägungen" das Leben schwer zu machen. |
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche Nun ist es aber auch nicht gerade so, dass der durch die Straßen laufende Polizist jedem Bürger aufgibt, die Hand aus der Tasche zu nehmen. Üblicherweise geschieht das nur, wenn eh gerade eine andere Maßnahme ausgeführt wird. Dann ist das wohl als ein Annex zu dieser Maßnahme zu verstehen- als Eigensicherung der Beamten bspw.- wie Clown das schon schrieb. Vergleichbar, wie etwa bei einer Verkehrskontrolle nicht wie wild im Handschuhfach herumzukramen oder Ähnlichem. Wo soll denn da auch der Eingriff liegen? In einer Verletztung von Art. 2? Also bitte. |
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| AW: Aufforderung Hand aus der Tasche Zitat:
Was in dem Fall spätestens nach der dritten Aufforderung, die Hände zu zeigen, vollkommen verständlich ist. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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