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Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto

Dies ist eine Diskussion zu Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 26.08.2008, 16:30
Boardneuling
 
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Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto

Nehmen wir an eine Person A hat sich bei einer Firma einen Schrumpfkopf (ein Imitat aus Ziegenhaut und -haar - sehr echt aussehend) gekauft und hat sich diesen im Auto an den Innenspiegel gehängt.

Als A eines Tages zu seinem Auto zurückkehrt, weil die Parkuhr abgelaufen ist, stehen zwei Polizisten vor seinem Auto und wollen ihn gerade aufschreiben (Überschreitung der Parkdauer ca. 15 min.).
A geht zu seinem Auto und macht die Beamten darauf aufmerksam, dass er jetzt da ist und wegfahren wird und ob doch von einem Strafzettel nochmal abgesehen werden kann.
Als er nach Papieren für das Auto und den Führerschein gefragt wird, steigt er ins Auto, um diese zu holen. Er wird von dem einen Beamten auf den Schrumpfkopf am Rückspiegel angesprochen und gefragt, was das sei. A macht eine leicht zynische, aber nicht böse oder beleidigende Antwort: "das ist der letzte, der mich aufgeschrieben hat"
Darauf hin meint der Beamte, dass er wegen Beleidigung nun Anzeige erstatten könne.

Stimmt das? Kann ein Beamter wegen einer solchen Äusserung Anzeige erstatten?

Danke schonmal für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 07:42
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AW: Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto

Zitat:
Zitat von Ianus
Nehmen wir an eine Person A hat sich bei einer Firma einen Schrumpfkopf (ein Imitat aus Ziegenhaut und -haar - sehr echt aussehend) gekauft und hat sich diesen im Auto an den Innenspiegel gehängt.

Als A eines Tages zu seinem Auto zurückkehrt, weil die Parkuhr abgelaufen ist, stehen zwei Polizisten vor seinem Auto und wollen ihn gerade aufschreiben (Überschreitung der Parkdauer ca. 15 min.).
A geht zu seinem Auto und macht die Beamten darauf aufmerksam, dass er jetzt da ist und wegfahren wird und ob doch von einem Strafzettel nochmal abgesehen werden kann.
Als er nach Papieren für das Auto und den Führerschein gefragt wird, steigt er ins Auto, um diese zu holen. Er wird von dem einen Beamten auf den Schrumpfkopf am Rückspiegel angesprochen und gefragt, was das sei. A macht eine leicht zynische, aber nicht böse oder beleidigende Antwort: "das ist der letzte, der mich aufgeschrieben hat"
Darauf hin meint der Beamte, dass er wegen Beleidigung nun Anzeige erstatten könne.

Stimmt das? Kann ein Beamter wegen einer solchen Äusserung Anzeige erstatten?

Danke schonmal für die Antworten.

Das kann er meiner Meinung nach mit Sicherheit. Ich kann mir von dem SCHRUMPFKOPF jetzt gerade kein Bild machen (Kann man sich dadurch beleidigt fühlen?). Allerdings kann man die Aussage von A schon als Beleidigung ansehen, schließlich bezieht sich die Aussage auf die Beamten.

Wurde Anzeige erstattet?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 07:57
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AW: Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto

Zitat:
Kann ein Beamter wegen einer solchen Äusserung Anzeige erstatten?
Wieso sollte er das nicht können?
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 11.09.2008, 08:21
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AW: Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto

Zitat:
Zitat von BeneQ
Halte ich für problematisch. Die Äußerung "ich lege Leute um, die mich aufschreiben" ist keine Kundgabe einer Missachtung des personalen oder sozialen Geltungswertes der Person.
Das könnte doch schon wieder in den Bereich einer Bedrohung gehen. Oder?
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Alt 11.09.2008, 08:45
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AW: Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto

Zitat:
Er wird von dem einen Beamten auf den Schrumpfkopf am Rückspiegel angesprochen und gefragt, was das sei. A macht eine leicht zynische, aber nicht böse oder beleidigende Antwort: "das ist der letzte, der mich aufgeschrieben hat"
Göttlich!

Zitat:
Darauf hin meint der Beamte, dass er wegen Beleidigung nun Anzeige erstatten könne.
Deutsch!

Anzeige erstatten kann jeder. Was bei rauskommt, ist eine andere Frage.

Wie man einen offensichtlichen Spaß, der nicht einmal zielgerichtet eine Person angeht, als Beleidigung auffassen kann, ist mir ein Rätsel. "Schlimmeres" war ohnehin schonmal gerechtfertigt. So war ja Dieter Bohlens "Du, Polizist!" auch legitimiert.

Das Leben der Beamten wird so langweilig sein, dass sie Ihre Wichtigkeit eben über solche Situationen versuchen, zu begründen.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 08:22
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AW: Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto

Zitat:
Zitat von zerozero
Göttlich!



Deutsch!

Anzeige erstatten kann jeder. Was bei rauskommt, ist eine andere Frage.

Wie man einen offensichtlichen Spaß, der nicht einmal zielgerichtet eine Person angeht, als Beleidigung auffassen kann, ist mir ein Rätsel. "Schlimmeres" war ohnehin schonmal gerechtfertigt. So war ja Dieter Bohlens "Du, Polizist!" auch legitimiert.

Das Leben der Beamten wird so langweilig sein, dass sie Ihre Wichtigkeit eben über solche Situationen versuchen, zu begründen.

Denke mal das Spaß auch immer Grenzen hat (auch wenn das wie von dir erwähnt hier vllt.als solcher zu verstehen wäre).

Muss ein Polizist oder Beamter vom Ordnungsamt usw. sich immer jeden schei.. gefallen lassen bzw. anhören. Was heißt hier WICHTIGKEIT? Da begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit und die Beamten wollen diese ahnden. Da sollte man sich dementsprechend verhalten.
Es wundert mich nicht, dass in unserer Gesellschaft immer mehr Respekt und Werte verloren gehen!
Diese Personen erledigen auch nur ihre Arbeit bzw. erfüllen ihren Beruf!
Das soll sich hier jetzt nicht zu spießig anhören.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.09.2008, 14:35
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AW: Anzeige wegen Schrumpfkopf im Auto

Ich kann mich zerozero und BenQ nur anschließen und mir das Lachen des Staatsanwaltes und Richter genau vorstellen!
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