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Anzeige wegen Sachbeschädigung

Dies ist eine Diskussion zu Anzeige wegen Sachbeschädigung innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 15.03.2009, 20:36
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Anzeige wegen Sachbeschädigung

Hallo,

ich hab da mal so eine Frage.
Es geht darum das Person X mit 4 anderen Personen
bei 2 illegalen,, durch ihn verursachten, Eddingschmierereien ( jeweils 1/2 DinA Blatt) von der Polizei aufgegriffen wurde.
Person X wurde gefasst. Er hat gestanden, ist unter 18 aber über 14 Jahre,
noch nie bei der Polizei aufgefallen. Was denkt ihr,
wirdt Person X eine Vorstafe erhalten oder wird es bei Sozialstunden
oder dergleichen bleiben?
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Alt 14.04.2009, 09:17
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AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Sowas könnte man als jugendtypisches Fehlverhalten beschreiben und es wäre in meinen Augen nicht sinnvoll, den Jugendlichen dafür zu bestrafen, zumindest bei einem Ersttäter. Ich denke, das Verfahren wird eingestellt. Unbetroffen bleiben allerdings zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und die Hoffnung, dass der Jugendliche aus diesem Fehler lernt!!!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 09:25
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AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Es macht einen guten Eindruck, wenn der Jugendliche den Schaden selbständig und ohne Aufforderung wieder gut macht!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 20:26
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AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Hi..
sehe es wie die Vorredner...Schaden selbst regulieren...eine Entschuldigung verfassen und dann dürfte das evtl in einer "Belehrung" enden.

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 23:25
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AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Zitat:
Zitat von just44
Sowas könnte man als jugendtypisches Fehlverhalten beschreiben und es wäre in meinen Augen nicht sinnvoll, den Jugendlichen dafür zu bestrafen, zumindest bei einem Ersttäter. Ich denke, das Verfahren wird eingestellt. Unbetroffen bleiben allerdings zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und die Hoffnung, dass der Jugendliche aus diesem Fehler lernt!!!
Guter Post
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