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Alkoholkontrolle nach beenden der Fahrt

Dies ist eine Diskussion zu Alkoholkontrolle nach beenden der Fahrt innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 22:33
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Exclamation Alkoholkontrolle nach beenden der Fahrt

Ein Verkehrsteilnehmer wird von einem anderen Autofahrer bei der Polizei gemeldet, mit dem Verdacht betrunken zu fahren.
Die Polizei fährt nach der Halterabfrage zu dem betroffenen Verkehrsteilnehmer nach hause, trifft ihn aber nicht an.

4 Stunden später erscheint die Polizei abermals und trifft nun den beschuldigten Verkehrsteilnehmer an.( Halter des Fahrzeuges)
Überprüfung der Papiere ist ja noch in Ordnung!
Keine Frage, ob der Halter auch gefahren ist!!
Aber dann noch ein Alkotest???

Ist das nach dieser Zeitspanne überhaupt noch erlaubt?
Der Verkehrsteilnehmer wurde von der Polizei nicht beim Fahren gesehen!

Was wäre, wenn nach der Fahrt etwas getrunken wurde???
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 22:40
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AW: Alkoholkontrolle nach beenden der Fahrt

Zitat:
Zitat von gtr1000
Was wäre, wenn nach der Fahrt etwas getrunken wurde???
Durch eine zweite BAK-Kontrolle im Abstand von einiger Zeit kann der gerne angegebene "Nachtrunk" gut geprüft werden.

Außerdem gibt es eine Zeugenaussage, der Kontrollierte sei gefahren. Ob das dann vor Gericht ausreicht, ist eine andere Sache.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 00:31
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AW: Alkoholkontrolle nach beenden der Fahrt

Eine Frage am Rande:

Erfährt der Beschuldigte, wer ihn angeschwärzt hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 09:16
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AW: Alkoholkontrolle nach beenden der Fahrt

Nein, der Beschuldigte hat nur erfahren, daß es ein Verkehrsteilnehmer war der angefufen hat
und auf welchem Streckenabschnitt man gefahren ist, als die Meldung erfolgte.
__________________
GTR 1000
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  #5 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 23:01
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AW: Alkoholkontrolle nach beenden der Fahrt

Ja, und evtl. kann derjenige der ihn angeschwärzt hat ihn auch identifizieren (könnte ja auch jemand anderes gefahren sein).

Und die Alkoholkontrolle wegen Nachtrunk und ob der Alkohol im Blut aufsteigend oder absteigend ist.
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