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Abschleppen mal anders!

Dies ist eine Diskussion zu Abschleppen mal anders! innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 25.01.2010, 21:12
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Abschleppen mal anders!

Hi,

mal angenommen, es wird ein PKW ordnungsgemäß geparkt. Es existiert kein Parkverbot. Trotzdem wird das Auto abgeschleppt weil es eine platten Reifen hat.

Darf man doch gar nicht oder? Welche EGL kommt in Betracht.

Oder das Auto hat ein abgelaufenes oder gar kein Kennzeichen. Ich darf es doch nicht abschleppen nur weil das Kennzeichen abgelaufen ist.

Auf welche Grundlage stützt sich so eine Maßnahme?

Vielen Dank!
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Alt 26.01.2010, 07:05
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AW: Abschleppen mal anders!

Zitat:
Zitat von LaWpov
mal angenommen, es wird ein PKW ordnungsgemäß geparkt. Es existiert kein Parkverbot. Trotzdem wird das Auto abgeschleppt weil es eine platten Reifen hat.
Mir ist kein Grund für eine Abschleppung bekannt, wenn ein Pkw einen platten Reifen hätte.

Zitat:
Zitat von LaWpov
Oder das Auto hat ein abgelaufenes oder gar kein Kennzeichen. Ich darf es doch nicht abschleppen nur weil das Kennzeichen abgelaufen ist.
In diesem Fall schaut es schon anders aus. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug ohne Kennzeichen oder mit abgelaufenen Kennzeichen, stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. dem jeweiligem Straßengesetz (z.B. BayStrWG) da. Um dieses Fortbestehen der Ordnungswidrigkeit zu verhindern, wird das Fahrzeug abgeschleppt.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 23:30
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AW: Abschleppen mal anders!

Hmmm aber woras ergibt sich die Rechtsgrundlage für das Abschleppen?
Doch nicht aus dem Straßengesetz oder?

Ich dachte man kann ein Fahrzeug nur nach dem Sicherheitsgesetz der Länder abschleppen?

Und wenn das Auto keine Kennzeichen hat, ist dies doch auch ein Verstoß gegen die StVO oder? Kann man bei einem Verstoß gegen die StVO ein PKW abschleppen? Und gibt es dafür eine Grundlage in der StVO oder doch nur die Ordnungsgesetze der Länder?

Danke!
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 23:51
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AW: Abschleppen mal anders!

Es gibt keine eigene "Rechtsgrundlage" für das Abschleppen von Kfz.
Auch bei Verstößen gegen die StVO richten sich derartige Maßnahmen nach dem entsprechenden "Sicherheitsgesetz", wobei sich hier natürlich eine passende Norm findet.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 03:29
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AW: Abschleppen mal anders!

Ein nicht angemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichem Verkehrsgrung abzustellen, ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Das hat eigentlich nicht viel mit der StVO zu tun.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 15:45
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AW: Abschleppen mal anders!

Zitat:
Zitat von LaWpov
Hi,

mal angenommen, es wird ein PKW ordnungsgemäß geparkt. Es existiert kein Parkverbot. Trotzdem wird das Auto abgeschleppt weil es eine platten Reifen hat.

Darf man doch gar nicht oder? Welche EGL kommt in Betracht.

Oder das Auto hat ein abgelaufenes oder gar kein Kennzeichen. Ich darf es doch nicht abschleppen nur weil das Kennzeichen abgelaufen ist.

Auf welche Grundlage stützt sich so eine Maßnahme?

Vielen Dank!
Nur weil ein Reifen platt ist, rechtfertigt es einen Abschleppvorgang nicht.
Ist kein Kennzeichen am Fahrzeug oder ist dies abgemeldet, begründet in besonderen Fällen ein Abschleppen, wenn das Fahrzeug nach Aufforderung nicht aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt wird. Im öffentlichen VR dürfen ebgemeldete Fahrzeuge nicht abgestellt werden; für sie wird keine KFZ Steuer entrichtet die eine Straßenbenuntzung rechtfertigen. Ein abgemeldetetes Fahrzeug kann nicht geparkt werden.
Es ist eine übergebührliche Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraum. Sprich Sondernutzung.
__________________
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