Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abgrenzung Polizeirecht, Sicherrheitsbehörde

Dies ist eine Diskussion zu Abgrenzung Polizeirecht, Sicherrheitsbehörde innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2009, 16:44
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abgrenzung Polizeirecht, Sicherrheitsbehörde

Hallo,

Wann ist welche Behörde zuständig? Wie grenzt man sie von einander ab?

Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2009, 16:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Abgrenzung Polizeirecht, Sicherrheitsbehörde

Das kommt auf das Bundesland an.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2009, 16:53
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 89
Keine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devil_Girl hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abgrenzung Polizeirecht, Sicherrheitsbehörde

Es handelt sich um das Bundesland Bayern
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.07.2009, 18:09
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 1.977
99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1977 Beiträge, 302 Bewertungen)  
AW: Abgrenzung Polizeirecht, Sicherrheitsbehörde

Grundlegend für das polizeiliche Wirken ist das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG).
Polizei im Sinne des PAG sind nur die nach außen tretenden Angehörigen des Vollzugsdienstes ( eingeschränkt-institutioneller Polizeibegriff ).

Das Polizeiorganisationsgesetz ( POG ) geht darüber hinaus und fasst als Polizei die gesamte Organisation einschließlich der Hilfsdienste, der Verwaltung etc.

Die Aufgaben der Polizei zur Verfolgung von Straftaten finden sich in der Strafprozessordnung ( StPO ), von Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitengesetz ( OWiG )

Weitere Vorschriften finden sich u.a. im Versammlungsgesetz ( VersammlG ), im Ausländergesetz ( AuslG ) und im Unterbringungsgesetz ( UnterbringungsG )

Das allgemeine Sicherheitsrecht ist dem ( bayerischen ) Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) zu entnehmen. Die bayerischen Sicherheitsbehörden werden danach zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tätig. Die Polizei kommt dann zum Zug, wenn eine Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht oder nicht mehr oder nicht effektiv gewährleistet werden kann.

Öffentliche Sicherheit
Unversehrtheit des Lebens, der Gesundheit, Freiheit, Ehre und des Vermögens ( Individualrechtsgüter ), der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen des Staates und der Träger von Hoheitsgewalt und ihrer Ausübung. Die Unversehrtheit der Rechtsordnung umfasst alle Normen und Gesetze.

Öffentliche Ordnung
Erweitert den Begriff der öffentlichen Sicherheit um alle ungeschriebenen Regeln, die das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit kennzeichnen und nach der herrschenden Auffassung für die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens unabdingbar sind.

Hilft das ggf. weiter?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gesetzestext Polizeirecht Polizeirecht 04.10.2009 23:41
Probleme mit dem Polizeirecht Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 29.09.2008 17:46
Vollstreckung Polizeirecht Öff-Recht - Examensvorbereitung 08.09.2008 19:54
Rechtsnachfolge polizeirecht Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 26.04.2007 13:51
Diplomarbeit Polizeirecht Polizeirecht 28.10.2006 17:09





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN