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Abgrenzung präventiv - repressiv, wo prüfen?

Dies ist eine Diskussion zu Abgrenzung präventiv - repressiv, wo prüfen? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 22:48
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Abgrenzung präventiv - repressiv, wo prüfen?

Ich sitze gerade an einer polizeirechtlichen Hausarbeit und muss nun abgrenzen, ob die Polizei repressiv oder präventiv gehandelt hat.
Das muss man ja schon bei der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs tun, oder?
Nur mein Problem ist: Wo genau?

Gibt es für den Fall der repressiven Tätigkeit irgendwelche abdrängenden Sonderzuweisungen?
Oder muss man das schon vorher prüfen?

Ich wäre echt froh, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank im Voraus,
- Kaetzle
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Alt 24.11.2008, 03:51
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AW: Abgrenzung präventiv - repressiv, wo prüfen?

Hallo,

Ob präventives oder repressives Handeln der Polizei vorliegt, ist am Anfang der Prüfung unter dem Punkt Verwaltungsrechtsweg zu erledigen.

Ich nehme an, dass es eine Polizeirechtliche Hausarbeit ist.

Beachte § 23 EGGVG. Sehr wichtige Vorschrift für dein Problem.

Achte auch, dass es bei der Beurteilung letztlich darauf ankommt, wo der Schwerpunkt der Maßnahme liegt.


Mit freundlichen Grüßen

Hakan



P.S.: Viel Erfolg noch. Ich hoffe dir geholfen zu haben, schreib mir falls du probleme und lust hast.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 17:58
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AW: Abgrenzung präventiv - repressiv, wo prüfen?

Dankeschön, hat mir sehr weitergeholfen!
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