Dies ist eine Diskussion zu §111 OWIG, Falsche Namensnennung innerhalb des Forums Polizeirecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| §111 OWIG, Falsche Namensnennung habe eine Frage an euch: Angenommen jemand wird von der Bundespolizei in NRW ohne konkretes Fehlverhalten, einfach so auf Gut Glück angesprochen, er soll seinen Ausweis zeigen. er aber, sagt: ich möchte zuerst ihren Ausweis/Dienstmarke sehen, dann zeige ich ihnen meinen. Daraufhin würde er abgeführt werden, auf die Polizeiwache, wo er seinen Ausweis auch zeigt. Später folgt eine Anzeige, nach 111 OWIG - er hätte sich geweigert Namen anzugeben, bla bla bla. In dieser Stadt wäre aber vor zwei Monaten ein Fall passiert, bei dem als Polizisten verkleidete Kriminelle einen Passanten beklaut haben. Hätte man eine Möglichkeit so eine Sache vor Gericht zu gewinnen? |
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung die bundespolizei ist grundsätzlich auch zu verdachtsunabhängigen kontrollen berechtigt. sollte es sich um vollausgestattete und uniformierte beamte handeln, wird es schwierig. die mitnahme zur wache wäre allerdings bereits durch eine durchsuchung vor ort zu verhindern gewesen. dein argument finde ich ziemlich schwach. |
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung Zitat:
|
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung Auf welchen?
__________________ ET TU, BRUTE? |
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung Eine ähnliche Diskussion um das Vorzeigen des Dienstausweises gab es vor kurzem hier: Polizeikontrolle!!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (09.04.2012 um 08:20 Uhr). |
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung Zitat:
__________________ ET TU, BRUTE? |
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung Edit ging nicht -> versehentlicher Doppelbeitrag.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung Etwa hier: http://www.hamburg.de/navigation-dienstausweise/ Daraus:"Jeder Polizist und jede Polizistin muss sich gegenüber dem Bürger/der Bürgerin auf Verlangen ausweisen. Sollten Sie vor Ort Zweifel an der Echtheit des Ihnen vorgelegten Ausweises haben, rufen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle oder den Notruf über 110 an!" Hier ist keine Aufforderung nötig: https://www.polizei.schleswig-holste...llen_node.html Konkret bei Kontrolle: "Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kontrollieren auch mit zivilen Fahrzeugen oder in ziviler Kleidung. Sie zeigen Ihnen dann die Kripo-Marke oder weisen sich mit ihrem Polizei-Dienstausweis aus." BaWü: http://www.polizei-bw.de/Presse/pm20...m058_2011.aspx Daraus: "Bei uniformierten Polizeibeamten könne bei Verdacht der Amtsanmaßung das Vorzeigen des Ausweises verlangt werden, bei Kriminalbeamten als Ergänzung zur Dienstmarke. Wenn Polizeibeamte ohne ersichtlichen Grund Einlass in die Wohnung verlangten, solle der Ausweis sorgfältig geprüft werden. Blieben Zweifel, empfehle sich der Anruf bei der zuständigen Polizeidienststelle." Das findet sich dann bei fast allen Bundeslandesseiten, denke ich. Edit: Ausgerechnet NRW hat keine Suchfunktion. Muss aber bundeseinheitlich sein eigentlich.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung @kataster, in nrw ist wohl eine ausweispflicht bei der ausübung des unmittelbaren zwanges polizeigesetzlich indiziert, wenn die umstände des einzelfalles dies erlauben. ansonsten sind polizisten auch in nrw grundsätzlich gehalten, sich auszuweisen. das tun sie auch. es gibt jedoch häufig situationen, in denen der "kunde" mit dieser forderung versucht, die vollstreckungsmaßnahme zu verhindern oder in die länge zu ziehen.deshalb gibt es im fall einer offenkundigen polizeimaßnahme auch ausnahmen. |
| |||
| AW: §111 OWIG, Falsche Namensnennung Zitat:
Die Verzögerung trat im angenommenen Fall durch die Beamten auf, das Verfahren wäre deutlich kürzer gewesen, wenn sie einfach ihren Ausweis gezeigt hätten. Eine Notlage bestand nicht. Im Grunde genommen eine dienstliche Verfehlung, die vorübergehende Festnahme war nutzlos und die Anzeige überflüssig. Ein böswilliges Beispiel, warum Polizei und Justiz überlastet sind. Juristisches Problem könnte die Zeugenlage sein. Wenn die Beamten sich danach unverzüglich ausgewiesen hätten und der Kontrollierte Widerstand gegen die Staatsgewalt leistete plus schwerer Beleidigung, dann wird es finster. Wieder eine böswillige Unterstellung, der vorübergehenden Festnahme noch Anzeige nachzuschieben, war aber auch überflüssig. Aufs Revier bringen hätte als "erzieherische Maßnahme" (wofür auch immer) ausgereicht. Dem offenkundigen Polizeieinsatz folge ich nur in Notlagen, auch den gelegentlichen Verweis auf die Uniform als "Ausweis" mag ich bei einer normalen Kontrolle nicht folgen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Namensnennung | Internetrecht | 10.07.2010 18:21 |
| Namensnennung im Internetforum | Datenschutzrecht | 25.03.2010 15:01 |
| Namensnennung in Internetforen | Bürgerliches Recht allgemein | 25.08.2008 12:57 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios