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Alt 02.04.2012, 08:26
LalaBerlin LalaBerlin ist offline
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AW: Panikatacke in Zelle

Die Gewahrsamsordnungen sehen eine ärztliche Begutachtung der Gewahrsamsfähigkeit vor. M.E. erfüllt die ärztliche Blutabnahme nicht diese Funktion. Daher sehe ich es so, dass dem Wunsch (Antrag auf Überprüfung der Gewahrsamsfähigkeit) nachzukommen gewesen wäre.
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