
02.04.2012, 08:26
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Berlin - what surprise
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| AW: Panikatacke in Zelle Die Gewahrsamsordnungen sehen eine ärztliche Begutachtung der Gewahrsamsfähigkeit vor. M.E. erfüllt die ärztliche Blutabnahme nicht diese Funktion. Daher sehe ich es so, dass dem Wunsch (Antrag auf Überprüfung der Gewahrsamsfähigkeit) nachzukommen gewesen wäre. |