
20.03.2011, 05:10
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.332
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Das Recht, Lichtbilder, Fingerabdrücke und Messungen auch gegen den Willen des Beschuldigten vorzunehmen umfasst auch das Recht der zwangsweisen Vorladung zur ED-Behandlung. Also sparen Sie sich ihre unsinnige Wortklauberei. |