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Zur Rechnungslegung verpflichtet?

Dies ist eine Diskussion zu Zur Rechnungslegung verpflichtet? innerhalb des Forums Patentrecht

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Alt 25.03.2008, 13:35
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Question Zur Rechnungslegung verpflichtet?

Firma A ist ein großes Unternehmen. Person B ist Erfinder.

Person B hat vor Jahren eine Idee über einen Patentanwalt zum Patent nur für Deutschland angemeldet. Diese Idee umfasst ein Verfahren C.

Person B ist nach regulärer Anmeldung mit seinem Verfahren C an die Öffentlichkeit gegangen. Leider ohne Erfolg.

Nach Jahren stellt nun aber Person B per Internet Recherche fest, dass sein Patent und somit sein Verfahren C vermutlich von einer Firma A in Deutschland verletzt wird. Bis hierher dürfte der Fall klar sein, Anwalt einschalten und abwarten.

Nun aber der für mich kompliziertere Teil:

Firma A hat in Deutschland, nach der Anmeldung von Person B, einen nicht für Jedermann zugänglichen Testbereich auf einen abgeschotteten Grundstück errichtet, wo dieses Verfahren aufgebaut und getestet wird. Mit diesen Testergebnissen des Testaufbaus hat nun Firma A ein Verfahren entwickelt, das in Deutschland die Patentrechte von Person B verletzten würde. Nun vertreibt Firma A dieses Verfahren ins Ausland und macht damit Gewinne.

Mich würde nun in diesen fiktiven Fall interessieren, ob Firma A überhaupt mit einem solchen Testaufbau in Deutschland arbeiten kann und ob Firma A mit den gewonnen Ergebnissen des Testaufbaus in Deutschland und den dadurch resultierenden Export des Verfahrens ins Ausland sowie den dadurch entstandenen Gewinnen, Person B zur Rechnungslegung verpflichtet werden kann? Natürlich nur dann, wenn 100%ig feststehen würde, das Firma A die Rechte von Person B mit dem Verfahren C, welches nur in Deutschland geschützt ist, verletzt.

Ich würde mich über Einschätzungen bezüglich dieses Fiktiven Falles sehr freuen!

MfG

Thomas
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