Dies ist eine Diskussion zu Vorbenutzungsrecht innerhalb des Forums Patentrecht
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| Vorbenutzungsrecht da ich neu bin, habe ich die Frage im falschen Thread gestellt und versuche sie nun hier im "Patentrecht" zu stellen, da mir beim ersten mal niemand helfen konnte. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Mich beschäftigt momentan das Thema Vorbenutzungsrecht beim Patentrecht. Es besagt ja, dass Person A, die bereits einen Gegenstand herstellt ein Vorbenutzungsrecht besitzt, wenn Person B ein Patent auf genau das gleiche Produkt anmeldet und bekommt. Das hat widerum zur Folge, dass A weiter produzieren darf. Ist das so richtig? Weil dann versthe ich nicht, warum B überhaupt ein Patent erteilt bekommt, da seine Patentanmeldung bereits dem Stand der Technik entspricht!? Danke im Voraus für eure Antworten und viele Grüße |
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| AW: Vorbenutzungsrecht Die Frage ist ja, ob der vorbenutzte Gegenstand tatsächlich den Stand der Technik bildet (also öffentlich zugänglich ist). Eine Vorbenutzung kann ja auch beispielsweise in der Durchführung eines Verfahrens innerhalb eines Betriebs bestehen, dass ja nicht öffentlich ist und daher keinen Stand der Technik bildet. Insofern ist es durchaus möglich, dass eine zum Patent angemeldete Erfindung gegenüber dem Stand der Technik neu und erfinderisch ist, aber jemand (der die Erfindung nicht zum Patent angemeldet hat) diese nutzt. Dieser jemand genießt dann das Vorbenutzungsrecht.
__________________ Gruß, fluorescens |
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| Vorbenutzungsrecht | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 05.07.2012 19:08 |
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