Dies ist eine Diskussion zu vom Gebrauchsmuster zum Patent innerhalb des Forums Patentrecht
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| vom Gebrauchsmuster zum Patent mal folgendes angenommen : ein Gebrauchsmuster ist beantragt, ist nach Eintragung auch noch ein Patent möglich (angenommen Erfindungshöhe ist gegeben) unter Inanspruchnahme desAnmeldetages des Gebrauchsmusters ? kann ein dt. Gebrauchsmuster auch im Ausland geschützt werden ? Wenn ja, muss dies für jedes Land einzeln getan werden oder gibt es z.B. ähnlich wie beim Marenschutz eine europäische Lösung ? und zuguterletzt ... ist es ratsam ein Gebrauchsmuster nach Anmeldung bereits aus zeitgründen zu verwerten ... der Anmeldetag ist ja was die Neuheit angeht entscheidend .... oder kann jemand "dazwischenfunken" und noch vor Eintragung für sich selbst ein Gebrauchsmuster anmelden ? Vielen Dank .. und Beste Grüße Hans |
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