Dies ist eine Diskussion zu Verwendung von Warenzeichen innerhalb des Forums Patentrecht
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| Verwendung von Warenzeichen Kurze Einleitung: Bei uns gibt es den Brauch, dass ein bestimmter Jahrgang einen "Maibaum" aufstellen und auch ein öffentliches Dorffest dazu halten muss. Dabei überlegt sich jeder Jahrgang ein Motto, Logo o.ä. mit witzigem Charakter; so ähnlich wie es auch Abiturienten machen (z.B. KohlrABI). Nun kam der Gedanke, dass man doch das Wort "Maibaum" mit dem großen gelben McDonalds "M" schreiben könnte. Können wir dafür rechtlich belangt und bestraft werden? Vielen Dank für etwaige Antworten. MfG Moonwulf |
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| AW: Verwendung von Warenzeichen Die Kurzfom: Lasst es! Die lange Version: Wenn man bei dem Anbieterauf die Hompage schaut, liegt der Verdacht nahe, das der Buchstabe *auch* eingetragene Wortmarke ist ( (R) ist aus dem Anglo Amerikanischen Raum ... In Deutschland müssen Wortmarken nicht derart gekennzeichnet werden ) . Anyway ... es spricht einiges dafür, das Logo registriert ist. Wird die Marke wiederrechtlich verwendet, ist mindestens eine Abmahnung fällig ( und der Markeninhaber ist mehr oder weniger verpflichtet seine Marke zu schützen ). Die Abmahngebühren würden meine ich eher deutlich über 1.000 Euro liegen.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Verwendung von Warenzeichen Naja, schade. Es wird ja auch nix ändern, dass das Logo nur auf unsere T-Shirts kommt und wir die Teile nicht verkaufen, oder? Aber egal, dann lassen wir besser die Finger davon. Auf jeden Fall Danke |
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| AW: Verwendung von Warenzeichen Finger weg, würde ich auch sagen. Aber aus meiner Erfahrung als ehemaliger Mitarbeiter der Restaurantkette "Zur goldenen Schwalbe" sag ich es mal so: Was hindert euch daran, bei der Firma mit dem goldenen M einfach mal zu fragen ob sie die Verwendung für euren Zweck erlauben würden? Solange ihr die Firma nicht verunglimpft sind die für so etwas durchaus offen, da es sich auch um eine kostengünstige Werbung für sie handeln kann. Das kommt halt darauf an, was ihr im einzelnen vor habt. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Verwendung von Warenzeichen Gut, ich setze mich mit denen mal in Verbindung ![]() Sollten die dem ganzen nicht zustimmen bzw. sich nicht melden, dann lassen wir das lieber... Auf jeden Fall vielen Dank für die Hilfe |
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| AW: Verwendung von Warenzeichen Fragen kostet nix ... schon richtig. Es würde mich aber wundern, wenn der Markeninhaber zustimmt. Der Markeninhaber ist wie bereits erwähnt verpflichtet seine Marke zu schützen. Wenn er dies nicht tut, kann er Schwierigkeiten bekommen, wenn er gegen den Missbrauch seiner Marke vorgehen will. Und letzten Endes gibt man die Kontrolle über die "Marke" ungerne ab - Beispiel: Stell dir mal vor, es passiert etwas Unschönes/Skandallträchtiges auf dem Fest und auf den Fotos der Presse sieht man das Markenzeichen ... ---- Ist "Zur goldenen Schwalbe" als Marke eingetragen? Ich kenne die Kette nicht.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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