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Vertreiben von Bäckertüten trotz eingetragenem Patent?

Dies ist eine Diskussion zu Vertreiben von Bäckertüten trotz eingetragenem Patent? innerhalb des Forums Patentrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 12:05
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Vertreiben von Bäckertüten trotz eingetragenem Patent?

Angenommen, eine Werbefirma möchte Bäckertüten vertreiben, welche mit Werbeanzeigen mehrerer Firmen bedruckt ist. Bei patent.de ist das als geschützt eingetragen, und zwar unter "Vertrieb von Metzger- und Bäckertüten". Darf die Werbefirma das vertreiben ohne den Patentinhaber zu fragen?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 12:32
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AW: Vertreiben von Bäckertüten trotz eingetragenem Patent?

Was ist geschützt? Der Vertrieb von Tüten mit Werbeaufdruck? Glaub ich nie im Leben!

Abgesehen davon ist unter der von Dir erwähnten Seite eine Rechtsanwaltsfirma tätig. Du auch?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 12:55
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AW: Vertreiben von Bäckertüten trotz eingetragenem Patent?

Ich bin beim googeln auf die Seite //www.patent-de.com/G09F2310.html gekommen. (War mir in meiner Eile gar nicht aufgefallen in dem Moment, dass die Seite von Anwälten betrieben wird, sorry.) Da steht unter Bäckertüten die Nummer DE29813645U1. Kann man denn sowas schützen lassen? Es gab ja schon immer Bäckerbeutel, die mit Werbung bedruckt waren, ist doch egal, ob da drauf 20 Werbeanzeigen von Fremdfirmen sind oder die Eigenwerbung des Bäckers? Ich habe keine Ahnung, ob so etwas schützbar ist.
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