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Versuch einer Eintragung schon Rechtsverletzung?

Dies ist eine Diskussion zu Versuch einer Eintragung schon Rechtsverletzung? innerhalb des Forums Patentrecht

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Alt 25.11.2010, 13:01
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Versuch einer Eintragung schon Rechtsverletzung?

Hallo,

nehmen wir mal an eine Firma hätte sich einen Begriff (z. B. "XYZ") beim Marken- und Patentamt schützen lassen. Ein anderer Gewerbetreibender möchte jetzt ebenfalls eine Marke eintragen lassen, in der der Begriff"XYZ" als Bestandteil vorkommt. Diese Anmeldung würde vom Marken- und Patentamt abgelehnt werden, weil der Begriff zu allgemein wäre (Freihaltungsinteresse oder so ähnlich) und es würde auch ein Hinweis auf den ursprünglichen Inhaber des Begriffs "XYZ" gegeben. Frage 1: Hätte der Gewerbetreibende durch den Versuch die (neue) Marke eintragen zu lassen schon eine Markenrechtsverletzung begangen.

Spinnen wir den Gedanken weiter. Das Marken- und Patentamt würde kurz nach Eingang der Anmeldung (z. B. 2 oder 3 Wochen) eine vorläufige Ablehnung mit der o. g. Begründung schicken, den offiziellen ablehnenden Entscheid aber erst z. B. 6 Monate später. Frage 2: Könnte der ursprüngliche Inhaber der Marke die Rücknahme der Markenanmeldung vom Gewerbetreibenden fordern, obwohl das DMPA ja schon abgelehnt hat und der Gewerbetreibende keine Rechtsmittel einlegen würde? Also anders formuliert: der Gewerbetreibende sagt: "Warum soll ich die Anmeldung zurückziehen wenn sie eh abgelehnt wurde?"

Wäre schön, wenn jemand dazu eine Idee hätte.
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Alt 24.02.2011, 09:04
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AW: Versuch einer Eintragung schon Rechtsverletzung?

da die anmeldung bereits vom dpma abgelehnt wurde, hat der markeninhaber der urprünglichen marke keine rechte, irgendwie gegen die marke vorzugehen, was ja auch nicht notwendig ist, da die marke ja nicht eingetragen wurde und der anmelder daher keine rechte an der marke hat! nutzt der anmelder seine marke allerdings und nutzt diese marke für die gleichen(!) waren und dienstleistungen, wie der markeninhaber und ist die eingetragene marke und die abgelehnte marke auch ähnlich, also besteht verwechslungsgefahr, so kann der markeninhaber natürlich gegen die gegenseite vorgehen. aber allein gegen die anmeldung einer marke kann man nicht vorgehen! nur gegen die benutzung oder gegen ein eingetragenes recht!
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