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Veranstaltungsname

Dies ist eine Diskussion zu Veranstaltungsname innerhalb des Forums Patentrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 21:58
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Veranstaltungsname

guten Abend,

Mal angenommen man plant eine Abifete und verwendet einen patentierten Namen (von dem man nicht gewusst hat das er patentiert ist) ,wirbt auch bereits für die Veranstalltung im Internet und das Unternehmen das das Patentrecht hat meldet sich bereits vor der Veranstaltung und bietet eine Einigungszahlung (ca 250 Euro) an .

Haben sie das Recht dazu, wenn man den Namen der Party bereits vor der Durchführung ändert und eigtl nicht mehr mit dem patentierten Namen wirbt?

Vielen Dank
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Alt 01.04.2010, 13:53
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AW: Veranstaltungsname

Zitat:
Zitat von Supreme
Mal angenommen man plant eine Abifete und verwendet einen patentierten Namen (von dem man nicht gewusst hat das er patentiert ist) ,wirbt auch bereits für die Veranstalltung im Internet und das Unternehmen das das Patentrecht hat meldet sich bereits vor der Veranstaltung und bietet eine Einigungszahlung (ca 250 Euro) an .

Haben sie das Recht dazu, wenn man den Namen der Party bereits vor der Durchführung ändert und eigtl nicht mehr mit dem patentierten Namen wirbt?
Hier deutet einiges ( "Einigungszahlung von 250 Euro" ) darauf hin, daß der Rechteinhaber für den Fall, daß er - bei Nichtzahlung- ein GERICHTLICHES Vorgehen riskieren wollte, mit seinem (vermeintlichen) Verbotsrecht aufgrund seiner Markeneintragung scheitern dürfte ...


" .... man plant eine Abifete ... wirbt auch bereits für die Veranstalltung im Internet ..."

Vielleicht verlangt der Markeninhaber ja "Schmerzensgeld" aufgrund der Tatsache, daß sein Name mit einer unvorteilhaft gestalteten Werbung angeblich hochschulreifer Schulabsolventen in Verbindung gebracht wird?

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