Dies ist eine Diskussion zu Veranstaltungsname innerhalb des Forums Patentrecht
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| Veranstaltungsname Mal angenommen man plant eine Abifete und verwendet einen patentierten Namen (von dem man nicht gewusst hat das er patentiert ist) ,wirbt auch bereits für die Veranstalltung im Internet und das Unternehmen das das Patentrecht hat meldet sich bereits vor der Veranstaltung und bietet eine Einigungszahlung (ca 250 Euro) an . Haben sie das Recht dazu, wenn man den Namen der Party bereits vor der Durchführung ändert und eigtl nicht mehr mit dem patentierten Namen wirbt? Vielen Dank |
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| AW: Veranstaltungsname Zitat:
" .... man plant eine Abifete ... wirbt auch bereits für die Veranstalltung im Internet ..." Vielleicht verlangt der Markeninhaber ja "Schmerzensgeld" aufgrund der Tatsache, daß sein Name mit einer unvorteilhaft gestalteten Werbung angeblich hochschulreifer Schulabsolventen in Verbindung gebracht wird? 11 |
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