Dies ist eine Diskussion zu Unternehmensgründung und Rechtliches innerhalb des Forums Patentrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Unternehmensgründung und Rechtliches ich möchte im Januar mein Gewerbe anmelden. Ich habe dafür auch schon einiges in die Wege geleitet. Jetzt zu meiner Frage. Ich möchte u.a. Webdesign und Softwareentwicklung anbieten. Wie sieht es hier rechtlich aus? Wenn ich bisher irgendwie eine Seite gebastelt habe, wo ich viel Energie hereingesteckt habe und die Seite besonders gut geworden ist, dann habe ich die Seite mit einem Copyright-Vermerk versehen, allerdings glaube ichg nicht, dass ich mich damit rechtlich schon abgesichert habe. Wie sieht es mit Software oder Scripten/Homepages aus, die ich völlig alleine entwickelt habe und ich diese schützen will mit dem Copyright aus? Wie sichere ich mich rechtlich richtig ab, so dass mir hier nichts passieren und ich mich vor Softwarepiraterie schützen kann? Vielen Dank für jede Hilfe, Chriss Geändert von Tomcat Chriss (16.12.2003 um 22:27 Uhr). |
| |||
| AW: Unternehmensgründung und Rechtliches Hallo Thomas,ich las gerade Deine Probleme.Folgendes kann ich Dir mitteilen : 1:Wenn Du ein c = Copyrigth auf all Deinen Internetseiten setzt , so musst Du in Deinen AGB oder im Impressum sehr genau auf Deine Uhrheberrechte hinweisen.Weiterhin kannst Du ein digitales (Wasser)..zeichen setzen , was nicht im Internet sichtbar ist , aber sofort bei einer Raubkopie zu sehen ist.Staatlich schützen kannst Du Dich nicht.Anders ist es bei Namens - oder Markenschutzrechten.Ich mach das zur Zeit gerade und habe deshalb etwas Ahnung.Bei Dir ist es gleich wie bei uns in Austria. Also ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben. Viele Grüsse von Jörg aus Wien |
| |||
| Sorry Thomas , Du bist natürlich Chriss Gruss Jörg |
| |||
| AW: Unternehmensgründung und Rechtliches Wenn du überall dein Copyright druntersetzt sowie besonders im Impressum, wie Jörg schon sagte, darauf hinweist bist du mM rechtlich abgesichert, denn das UrhG schützt ja das geistige Eigentum und stellt Diebstahl unter Strafe, desweiteren kannst du auf Schadensersatz klagen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Öffentliche Vorlesung zum Thema Unternehmensgründung am 18. November | Nachrichten: Wissenschaft | 09.11.2009 15:00 |
| Unternehmensgründung | Gesellschaftsrecht | 10.12.2007 20:13 |
| Rechtliches zum Bildervoting | Internetrecht | 30.09.2007 11:30 |
| Inernetshop-Rechtliches? | Internetrecht | 04.11.2005 14:37 |
| Unternehmensgründung leicht gemacht! | Nachrichten: Wissenschaft | 25.10.2005 16:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios