Dies ist eine Diskussion zu technisches Problem und technischer Effekt bei Benutzerschnittstellen innerhalb des Forums Patentrecht
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| technisches Problem und technischer Effekt bei Benutzerschnittstellen In einer ersten Entgegnung bemängelt das DPMA, dass eine Verbesserte Bedienbarkeit kein technisches Problem darstellt, auch wenn hierbei auf einen bestimmten, messbaren Teilaspekt abgestellt wird. Weiter wird begmängelt, dass eine Zeiteinsparung durch den Benutzer kein technischer Effekt sei, da dieser auf Seiten des Computers vorliegen müsse, und nur diese Betrachtungsweise ausschlaggebend sein könne. In BGH X ZR 47/07 (2010) - "Wiedergabe topografischer Informationen" schreibt der BGH: "Das Verfahren nach dem Streitpatent dient der nutzerfreundlicheren Darstellung topografischer Informationen. Zu diesem Zweck werden die topografischen Informationen in Abhängigkeit von der Bewegungsrichtung und der Position des Fahrzeugs ausgewählt und wird die Bildschirmausgabe in einem automatisierten Prozess in bestimmter Weise gestaltet, die die Wiedergabe der topografischen Information mit der Darstellung einer simulierten Ist-Position des Fahrzeugs verbindet. Das Streitpatent betrifft damit eine technische Lösung für ein konkretes technisches Problem." Andererseits verneint das Bundespatentgericht in 17 W (pat) 10/04 (2006!), dass Motivationen, die darauf gerichtet sind, eine Bedienoberfläche für einen menschlichen Benutzer einfacher zu gestalten, nicht als konkrete technische Problemstellung anerkannt werden können. Wie sieht hier in der Praxis das Verhältnis zwischen Bundespatentgerichtsentscheidungen und BGH-Entscheidungen für die Berücksichtigung in der Prüfung durch das DMPA aus? Kann jemand andere einschlägige Gerichtsentscheidungen anführen? Gibt es Beispiele für erfolgreiche Umformulierungen, die einen technischen Aspekt bei der Verbesserung einer Benutzerschnittstelle herausstellen? |
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| bedienoberfläche, benutzerschnittstelle, technischer effekt, technisches problem |
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