Dies ist eine Diskussion zu Strafanzeige gegen Patentamt X innerhalb des Forums Patentrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Strafanzeige gegen Patentamt X Es stellt sich nun heraus, das diesem Auftrag, insbesondere der Pruefung auf Neuheit, nicht ausreichend nachgekommen wird. Patentamt X weiss dass, und gibt sogar offen zu das nicht mehr ausreichend auf Neuheit geprueft wird, da eine Ausreichende Pruefung auf Neuheit bei all der vielen Informationsflut durch das Internet nicht bezahlbar waere. In einem solchen Fall, wuerde das Patentamt X meiner Ansicht nach den offiziellen Auftrag nicht mehr erfuellen, und sich somit strafbar machen, denn: In einem solchen Fall wuerde das Patentamt X: - viel Geld fuer Patente erhalten, die es nicht haette erteilen duerfen -> Trickbetrug? Erschleichung? Mafia? - mir persoenlich ohne rechtliche Grundlage wirtschaftliche Freiheiten entziehen (Amtsanmassung? Erlassung von Gesetzes-Aehn lichen Bestimmungen (patenten) ohne Demokratische Grundlage?) Was kann man tun? - Patentamt verklagen? - Strafanzeige gegen das Patentamt? - Strafanzeige gegen die Leiter des Patentamtes? - Strafanzeige gegen Unbekannt, soll doch die Staatsanwaltschaft herausfinden wer in diesem Amt die Verordnungen so gestaltet hat das keine sinnvolle Pruefung mehr moeglich / notwendig ist? - Strafanzeige gegen ein innerstaatliches Patentamt Y das es keine Patente von Patentamt X mehr ungeprueft ubernehmen duerfte? Waere wirklcih hoechst interessant zu erfahren, wie man z.B. auf europaeischer Ebene dagegen vorgehen koennte! liebe Gruesse, Jan Kechel |
| |||
| AW: Strafanzeige gegen Patentamt X Das ist doch mehr was fürs Unterforum Verwaltungsrecht. |
| |||
| AW: Strafanzeige gegen Patentamt X Kannste alles vergessen! Ein Strafantrag wäre nur gegenüber einer ganz bestimmten Perso wirksam und nicht gegenüber dem Patentamt und dabei muß man grundsätzlich Vorsatz nicht nur Nachlässigkeit beweisen. Bei einer wirklich sehr schlappen Prüfung, die man beweisen müßte wäre es ein Dienstvergehen. Gegen so genannte graue Literatur oder Patetent, die in chinesischer Sprache abgefasst sind, ist doch jeder machtlos? Großkonzerne wissen sich entsprechend natürlich zu helfen. Patentrecht als Grundgedanke ist gut. So wie es verkommen ist und den Großen zur Geldvermehrung dient (zB. Sperrpatente) taugt es natürlich nichts. Das wichtigste ist, dass man ganz grundsätzlich selbst Bescheid weiß, damit man in dem Bereich nicht ausgenommen wird. Aber die ganze Justiz in Deutschland schlachtet stetig Menschen aus. Der reine Schaden an Rechtswidrigkeit in Deutschland wird auf etwa 50 Milliarden EUR geschätzt! http://justiz.xp3.biz |
| |||
| AW: Strafanzeige gegen Patentamt X Zitat:
Ich dachte auch an Anzeige gegen Unbekannt mit einem Anfangsverdacht: Derzeitiger oder ehemaliger Vorsitzender des Patentamtes. Die Mitarbeiter selber haben ja schon gestreikt und gesagt sie haetten nicht genug Zeit um die Patente zu pruefen. Die 'von oben' draengen aber gerade mit einem Punktesystem auf 'schnelle' Pruefungen. Auch werden angenommene Patente mehr belohnt als abgelehnte. Darin sehe ich die Straftat da dies dem Auftrag den das Patentamt durch die Staaten erhalten hat entgegensteht. Als Motiv laesst sich ganz offensichtlich Geld benennen. (verdient / angenommenem patent, verdient nix / abgelehntem patent) -> Also derjenige, der im Patentamt die Pruefungs-Richtlinien so vorgegeben hat, das die Patente einfach 'durchgewunken' werden sollen, der gehoert in den Knast, und jeder andere der eine Aufsichtsposition innehat und das nicht gemerkt hat gehoert in die Zelle daneben fuer Beihilfe oder Vernachlaessigung der Aufsichtspflicht oder wegen fahrlaessig verursachtem Schaden in Milliardenhoehe! ... noch immer keine Chance? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Strafanzeige gegen das Jugendamt | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 07.12.2010 18:20 |
| Strafanzeige gegen Rechtsanwalt | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 09.07.2009 10:26 |
| Strafanzeige gegen Richter | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 17.06.2009 15:54 |
| Strafanzeige gegen immerwiederanmeldung etc? | Internetrecht | 10.12.2006 21:05 |
| Strafanzeige, aber gegen wen? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 21.08.2006 16:10 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios