Dies ist eine Diskussion zu Softwarepatente in Deutschland innerhalb des Forums Patentrecht
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| Softwarepatente in Deutschland Es ist ja noch nicht ein mal klar, ob diesem Antrag stattgegeben wird, denn nach deutschem Recht (die nicht-patentierbarkeit von Software mal außen vor) wäre der Begriff der absoluten Neuheit dabei nicht erfüllt, weil man quasi nur 1 und 1 zusammenzählen muss um auf diese Idee zu kommen. Meine Frage ist nun, mal angenommen ich würde so eine Software entwickeln, wie in dem Patentantrag der US Firma beschrieben. Könnte ich diese dann in Deutschland/Europa vertreiben/kostenlos verbreiten? Und was würde passieren, wenn ich sie in einer Art verbreite, auf die auch US Bürger zugreifen können? Im Internet gibt es da ja keine Landesgrenzen. |
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