Dies ist eine Diskussion zu Rechte auf Wortfolge innerhalb des Forums Patentrecht
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| Rechte auf Wortfolge angenommen ich lasse mir den Begriff (fiktiv) "Institut für XY" (bspw. Orthopädie oder Fußpflege) schützen, darf sich dann kein anderer in Deutschland mehr "Institut für XY" nennen? Kann man diesen Schutz dann umgehen, wenn man sich dann bspw. "Institut für XY Köln" , also noch einen Zusatz anfügt, umgehen? Für Hilfe bin ich sehr dankbar! |
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| AW: Rechte auf Wortfolge Mit dem Begriff "Institut" sollte man vorsichtig sein, da eine solche Bezeichnung den Eindruck erweckt, es handele sich um eine wissenschaftliche Einrichtung. Auch andere Verwechslungen sollten bedacht werden. Wenn Sie z.B. ein "Institut für Orthopädie" ins Leben rufen, und dann Fusspflege praktizieren, könnten Sie mit Ärzten oder ihren Organisationen Ärger bekommen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Rechte auf Wortfolge Das mit der wissenschaftl. Einrichtung ist mir bekannt. Rein von der Wortwahl (welche hier nur fiktiv ist), wird das Tätigkeitsfeld getroffen, was wir anbieten. Ich weiß nur nicht, ob es Sinn macht, mir diesen Begriff schützen zu lassen. Mit Ärzten werden wir da nicht übereintreffen. Wir haben eine Institution geprägt, deren Name sehr gut zum Angebot passt und nun von anderen kopiert wird. Frage ist, ob wenn wir den Begriff schützen lassen, wir dann eine Chance haben, dass andere Unternehmen sich nicht mehr so nennen dürfen. Und ob sie durch die Zufügung des Städtenamens dieses umgehen könnten. |
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| AW: Rechte auf Wortfolge Diese Frage steht im falschen Board und müßte unter Namens- und Markenrecht diskutiert werden. "Institut XY" hilft aber als Frage nicht weiter, da es gerade darauf ankommt, für welche Bezeichnung XY genau steht. |
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