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Patentgebühr

Dies ist eine Diskussion zu Patentgebühr innerhalb des Forums Patentrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 14:22
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Patentgebühr

Hallo zusammen

Ich bin in diesem Forum neu, und benötige Hilfe.
Wenn jemand ein Patent angemeldet hat, und dieses auch erteilt wurde, dann aber nichts
daraus gemacht hat (aus welchen Gründen auch immer) zudem auch noch die Gebühren für die letzten Jahre nicht gezahlt wurden "verfällt" dann dieses Patent irgendwann.
Gibt es einen Zeitraum in dem man noch die Gebühren rückwirkend nachzahlen kann?
Schon mal einen Dank für eure Bemühungen.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 17:35
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AW: Patentgebühr

Hallo warumich,
ich bin kein Spezialist in dieser Sache aber das DPMA schreibt in seiner Gebührenordnung wie folgt:

"Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung beim DPMA eingeht. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen. Außer einer Empfangsbescheinigung wird keine weitere Gebührenbenachrichtigung versandt."

Wahrscheinlich nicht die Antwort auf dei Du gehofft hast, ich hoffe es hilft trotzdem weiter.

Grüße

Matthias
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 15:57
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AW: Patentgebühr

Hallo, danke für deine Antwort.
Die Anmeldegebühr wurde bezahlt, aber die letzten Jahresgebühren nicht.
Wenn ich bei der Recherche suche erscheint das Patent auch als Anmeldung mit allen Angaben.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 18:11
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AW: Patentgebühr

Hallo warumich,
unter https://dpinfo.dpma.de/protect/pat.html kannst Du den Status deines Patentes ermitteln. Entscheidend ist was unter dem ersten Punkt UG 01 steht. Wenn hier der Eintrag "Das Schutzrecht ist erloschen" lautet dann war es das, damit ist dein Patent hinfällig bzw. Allgemeingut.

Gruss

Matthias
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  #5 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 16:23
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AW: Patentgebühr

Die Anmeldegebühr gilt für zwei Jahre. Danach sind Jahresgebühren fällig. Verpätungen von bis zu zwei Monaten sind gegen Zuschlag möglich. Danach verfällt das Patent.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 12:38
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AW: Patentgebühr

du hast die möglichkeit bis 6 monate nach fälligkeit der jahresgebühr diese noch mit einem zuschlag nachzuzahlen...hast du dies nicht getan...so verfällt das patent...
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