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Patentanspruch

Dies ist eine Diskussion zu Patentanspruch innerhalb des Forums Patentrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.05.2007, 21:04
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Patentanspruch

Hallo,
ich habe eine Frage zu Softwarepatenten. In einem solchen Patent steht:
Zitat:
We claim:
1. blala
2. blald
3. bla
4. ...
...
Diese "claims"/Beanspruchungen beschreiben ja im Prinzip das Patent. Wenn ich ein solches Verfahren verwende und nur EINE dieser "claims" abändere, fällt dies dann noch unter den Patentschutz und ich muss zahlen oder gilt das Patent nicht mehr?
Denn in aller Regel fällt es bei einer etwas größeren Anzahl dieser "claims" nicht schwer eines (leicht) abzuändern. Damit wäre man, wenn es denn stimmt, aus dem schneider.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 04:34
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AW: Patentanspruch

Ein Patent schützt alle Claims. Um es zu umgehen darf kein einziger Claim verletzt werden.
__________________
Axel Nix
US Patent Agent

smartpat PLC
http://www.smartpat.net
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 15:33
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AW: Patentanspruch

Steht das auch irgendwo geschrieben? Also nicht nur deutsches Gesetz sondern eben auch International bzw. Amerikanisch.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.07.2007, 03:32
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AW: Patentanspruch

Zitat:
Zitat von smartpat
Ein Patent schützt alle Claims. Um es zu umgehen darf kein einziger Claim verletzt werden.
Andererseits - jeder einzelne Claim besteht aus verschiedenen Elementen. Wenn in einer Verwirklichung einer davon fehlt oder völlig anders verwirklicht ist, dann ist dieser Claim nicht verletzt.

Komplizierte Fragen treten auf, wenn als Umgehungsstrategie ein oder mehrere Elemente nicht völlig anders, sondern in ähnlicher, "äquivalenter" Weise verwirklicht sind. Dies nennt sich im US Recht "doctrine of equivalent".

Patentrecht beruht in jedem Land auf nationaler Gesetzgebung. Es gibt zwischen den meisten Ländern internationale Abkommen zu verschiedenen Patentfragen. Ein wirklich "internationales" Recht gibt es jedoch nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.07.2007, 10:10
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AW: Patentanspruch

Zitat:
Zitat von BenGeber
Andererseits - jeder einzelne Claim besteht aus verschiedenen Elementen. Wenn in einer Verwirklichung einer davon fehlt oder völlig anders verwirklicht ist, dann ist dieser Claim nicht verletzt.
Aber die anderen Claims würden ja verletzt. Wenn man eine Sache ändern um das Patent zu umgehen, dann benutzt man ja die anderen Sachen weiter. Also wenn da zum Beispiel steht:
Zitat:
Wir beanspruchen
(1) Zeichnen einen Farbbildes mit dem Computer
(2) Dass Verfahren von (1) wobei das Bild quadratisch ist.
(3) ...
...
So oder ähnlich steht es ja dann in diesen amerkanischen Patenten, außer halt auf englisch..
Wenn ich jetzt (2) so verändere, dass das Bild eben nicht quadratisch sonder rechteckig ist, dann verletze ich nicht mehr Nr. 2 aber dennoch Nr. 1,3,4,.... Bin ich dann noch vom Patent betroffen?
Und das Beispiel ist jetzt gar nicht so unrealistisch

Zitat:
Zitat von BenGeber
Patentrecht beruht in jedem Land auf nationaler Gesetzgebung. Es gibt zwischen den meisten Ländern internationale Abkommen zu verschiedenen Patentfragen. Ein wirklich "internationales" Recht gibt es jedoch nicht.
Gilt nicht immer das Recht, wo auch das Patent beantragt wurde, also für ein amerikanisches Patent in Amerika auch das amerikanische Recht (mit Amerika sind hier die USA gemeint).
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  #6 (permalink)  
Alt 27.08.2007, 09:07
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AW: Patentanspruch

Korrekt - in jedem Land gilt das dortige Patentrecht.

Allerdings sind viele Prinzipien des Patentrechtes in internationalen Abkommen koordiniert und deshalb zumindest im Prinzip vergleichbar.
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