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Patentanmeldung (Vergütung - Erfindungsmeldung als Werkstudent)

Dies ist eine Diskussion zu Patentanmeldung (Vergütung - Erfindungsmeldung als Werkstudent) innerhalb des Forums Patentrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 11:05
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Patentanmeldung (Vergütung - Erfindungsmeldung als Werkstudent)

Angenommen... ein Werkstudent arbeitet bei einem Unternehmen und schreibt seine Diploamarbeit zu einem für das Unternehmen relevante Thema. Der Werkstudent wird durch einen Mitarbeiter des Unternehmens betreut.

Der Werkstudent besitzt aber keinen Diplomantenvertrage, noch hat er eine Verschwiegenheitserklärung oder ähnliches unterschrieben.

Im Rahmen der Diploamarbeit und der Erkenntnisse ergibt sich mit einem weiteren Arbeitnehmer (nicht der offizielle Betreuuer der Diploamarbeit) des Unternehmens eine Erfindungsmedlung mit anschließender Patentanmeldung. Diese wird im Unternehmen eingereicht, protokolliert. Das Unternehmen nihmt die Erfindungsmeldung unbeschränkt in Anspruch.

Das Werkstudentenverhältniss ist beendet. Das Patent wurde erfolgreich angemeldet.

1) Hat der Werkstudent ein Recht auf Vergütutng, wenn das Patent eingetragen wird.
2) Was ist zu beachten, gibt es Fristen z. B.
- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- nach erfolgreicher Patenteintragung
- nach Anmelden von Schutzrechten...
3) An welche Art Anwalt sollte der Werstudent sich wenden
- Anwalt für Arbeitsrecht
- Anwalt für Patentrecht
- ... einen anderen

Besten Dank für kurze Enmerkungen und Hinweise.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 15:46
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AW: Patentanmeldung (Vergütung - Erfindungsmeldung als Werkstudent)

Zitat:
Zitat von Eddi2009
Angenommen... ein Werkstudent arbeitet bei einem Unternehmen und schreibt seine Diploamarbeit zu einem für das Unternehmen relevante Thema. Der Werkstudent wird durch einen Mitarbeiter des Unternehmens betreut.

Der Werkstudent besitzt aber keinen Diplomantenvertrage, noch hat er eine Verschwiegenheitserklärung oder ähnliches unterschrieben.

Im Rahmen der Diploamarbeit und der Erkenntnisse ergibt sich mit einem weiteren Arbeitnehmer (nicht der offizielle Betreuuer der Diploamarbeit) des Unternehmens eine Erfindungsmedlung mit anschließender Patentanmeldung. Diese wird im Unternehmen eingereicht, protokolliert. Das Unternehmen nihmt die Erfindungsmeldung unbeschränkt in Anspruch.

Das Werkstudentenverhältniss ist beendet. Das Patent wurde erfolgreich angemeldet.

1) Hat der Werkstudent ein Recht auf Vergütutng, wenn das Patent eingetragen wird.
2) Was ist zu beachten, gibt es Fristen z. B.
- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- nach erfolgreicher Patenteintragung
- nach Anmelden von Schutzrechten...
3) An welche Art Anwalt sollte der Werstudent sich wenden
- Anwalt für Arbeitsrecht
- Anwalt für Patentrecht
- ... einen anderen

Besten Dank für kurze Enmerkungen und Hinweise.
Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus §9 ArbErfG. Durch die Werkstudententätigkeit ist die betreffende Person durchaus Arbeitnehmer, wodurch die Anwendbarkeit des ArbErfG begründet ist. Oder?

Die Frist, innerhalb derer ein ehemaliger Arbeitnehmer seine (nicht erfüllten) Ansprüche aus einem derartigen Sachverhalt aufzeigen kann, beträgt bis sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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