Dies ist eine Diskussion zu Patent auf Multitouch-Geste innerhalb des Forums Patentrecht
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| Patent auf Multitouch-Geste ein Unternehmen hat seit heute ein Patent auf unter anderem die Multitouch-Gesten "Pinch to zoom", also das Vergrößern der Ansicht mit 2 Fingern. Quelle: http://de.engadget.com/2010/10/14/ap...ckte-ist-verwi Darf diese Geste dann in wissenschaftlichen Arbeiten (beispielsweise Diplomarbeiten) verwendet werden? Bzw. muss eine solche Arbeit nachträglich geändert werden, wenn sie bereits fertig ist und nach dem Antrag auf das Patent (in diesem Fall Ende 2006) begonnen wurde? Danke schon mal. |
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| AW: Patent auf Multitouch-Geste Ein Patent bedeutet nicht, dass sich außer dem Patentinhaber niemand mit der Erfindung auseinandersetzen darf. Verboten ist vor allem die gewerbliche Nutzung in allen Ausprägungen. Nicht verboten ist die private Nutzung sowie die Nutzung zu Versuchszwecken (Muster), desweiteren natürlich die wissenschaftliche Auseinandersetzung in der Literatur, also ohne überhaupt ein Muster zu bauen. Weitere Infos: http://www.gesetze-im-internet.de/pa...201170936.html §§ 9 und 11 Grundsätzlich darf also die Arbeit diese Erfindung zum Thema haben, man sollte sich nur nicht als deren Entwickler berühmen. Die Frage ist im Einzelfall nur, welchen Sinn dies ergeben sollte. Wenn die Technik schon bekannt ist, kann die Arbeit wertlos sein. Oder die Arbeit setzt sich intensiv mit der Erfindung auseinander und liefert neue Erkenntnisse, Versuche zur Praxistauglichkeit, alternative Verfahren des Wettbewerbs etc. |
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| apple, gesten, multitouch, patent |
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