Dies ist eine Diskussion zu Neuheitsschädliche Offenbarung? innerhalb des Forums Patentrecht
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| Neuheitsschädliche Offenbarung? wann gilt Ihrer Meinung nach etwas als neuheitsschädlich offenbart? Ist dies schon der Fall, wenn z.B. ein Kunde von einem neuen Produkt oder Anlagenteilkenntniss bekommt, weil er dies im betriebseigenen Technikum gesehen hat und dies dann z.B. einem Mitbewerber erzählt? Oder muss es immer eine schriftliche Offenbarung sein? Ich denke nicht. Leider bin ich aus den Entscheidungen des BPatG nicht ganz schlau geworden. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir eine kurze Info zukommen lassen könnten. Vielen Dank im Voraus Theo |
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