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Magzinname

Dies ist eine Diskussion zu Magzinname innerhalb des Forums Patentrecht

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Alt 05.11.2009, 16:46
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Arrow Magzinname

Hallo, mal angenommen ein Magzin erscheint alle zwei Monate in einer Auflage von 20.000 Stk. - und das regional. Das Magazin würde den Namen "Magazin Frohsinn" tragen... und nun möchte jemand ebenfalls ein Magazin herausbringen, zu einem ähnlichen Thema, allerdings nicht regional, sondern deutschlandweit, mit einem ganz anderen Konzept und auch nur in kleiner Auflage (1000-2000 Stück) und halbjährlich. und würde gerne das Magazin "Mazazin für Frohsinn" nennen. das heißt nicht der ganze name wurde übernommen, sondern der name ist abgewandelt (wegen des eingefügten "für"). ist das rechtlich erlaubt? gesetzt dem fall dass das "magazin Frohsinn" seinen titel angmeldet hat?
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Alt 14.11.2009, 12:37
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AW: Magzinname

Das ist keine Frage zum Patent- sondern zum Kennzeichenrecht.

Hier geht es um Titelschutz. Ich würde mal sagen, man darf das nicht, weil die Gefahr besteht, dass der Verbraucher die beiden Titel miteinander verwechselt. Aber das ist nur so eine Idee.
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