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Inhaberwechsel meldepflichtig?

Dies ist eine Diskussion zu Inhaberwechsel meldepflichtig? innerhalb des Forums Patentrecht

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Alt 18.11.2010, 13:31
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Inhaberwechsel meldepflichtig?

Hallo Forum,

dieses ist meiner erstes Posting hier; für etwaige Fehlformulierungen bitte ich präventiv um Verzeihung.

Der Fall:
In den Patentveröffentlichungen werden stets 'Anmelder/Inhaber' und 'Erfinder' genannt. Wenn ein gültiges Patent inklusive aller Nutzungsrechte seitens des Inhabers verkauft werden würde,
  1. wäre er dann verpflichtet, seine Absicht dem Erfinder mitzuteilen?
  2. würde der neue Inhaber in jedem Fall unter 'Anmelder/Inhaber' notiert werden?
  3. würde dem Bundesdeutschen Patent- und Markenamt dieser Inhaberwechsel angezeigt werden müssen oder bestünde hier keine Meldepflicht (oder Meldeabsicht...)

Welche Möglichkeiten hätte der Erfinder, wenn das Patent an ihm vorbei verkauft werden würde und damit sein Vergütungs- oder Abfindungsanspruch umgangen worden wäre? Angenommen, der alte Inhaber verwiese mündlich auf ein Schriftstück, in dem der Erfinder vor Jahren seine Ansprüche für, sagen wir mal, einen Euro verkauft haben soll, müsste er dieses Schriftstück (das der Erfinder natürlich nicht hätte) in beglaubigter Weise dem Erfinder oder seinem Rechtsvertreter zum Beweis zur Verfügung stellen?
Vielleicht hat jemand schon mal Ähnliches gehört oder Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank für die Mühe.

Über eine Antwort freut sich:
--
Mr_Mxlptlk
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beweis, inhaber, inhaberwechsel, meldepflicht

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