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Greift das Patentrecht auch bei Benutzernamen in Foren?

Dies ist eine Diskussion zu Greift das Patentrecht auch bei Benutzernamen in Foren? innerhalb des Forums Patentrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2007, 17:34
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Greift das Patentrecht auch bei Benutzernamen in Foren?

Ich habe mal von einem Fall gehört, daß ein Forenbetreiber ein Verfahren am Hals hatte, weil ein Benutzer unter einem patentrechtlich geschütztem Namen gepostet hat.

Da ich ebenfalls ein Forum administriere, stellen sich mir nun einige Fragen:

Ist es wirklich nicht erlaubt, daß ein Benutzer sich zum Beispiel "Milka Kuh" oder "Siemens" nennen darf?
Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen? Im Patentrecht oder im Forenrecht?

Sollte in meinem Forum ein inaktiver Benutzer einen rechtlich geschützen Namen haben und er antwortet auf mehrmaliges Bitten nicht, dürfen wir dann seinen Nicknamen ändern?

Muß so etwas in den AGB stehen?

Woran erkenne ich eigentlich, daß ein Name rechtlich geschützt ist?
Gibt es irgendwo eine Liste der aktuellen Patentrechte?

Ist das Namensrecht wirklich über dem Patentrecht?
zB: "Harry Potter" ist ein Buch, aber auch ein allgemeiner Name. In England heißen einige Leute so.

Und wie sieht es zum Beispiel mit Filmnamen aus?
"Lara Croft" ist ein Name aus "Tomb Raider". Sollte Tomb Raider geschützt sein, ist es dann automatisch auch Lara Croft? Oder irgendeine Erfindung aus dem Film.

Danke schon mal im Vorraus,
Liebe Grüße,
Cindy Ullmann.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2007, 10:40
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AW: Greift das Patentrecht auch bei Benutzernamen in Foren?

Dazu hab ich eine weiterführende Frage: § 14 Markengesetz spricht nur davon, dass es verboten ist, die Marke im geschäftlichen Kontext zu verwenden. Aber ist die Verwendung z.B. als Benutzername im Forum denn geschäftlich? Oder gibt es noch einen §, der sich auf die nichtgeschäftliche Verwendung bezieht, den ich übersehen habe?

Denn die Schutzfunktion des § 14 geht ja eher in die Richtung, dass keiner Geld mit den Marken anderer Leute verdienen können soll und dass Dritte nicht über Zugehörigkeit zum Unternehmen getäuscht werden und dadurch das Unternehmen, das Inhaber der Marke ist, geschädigt wird.

Oder wird der "geschäftliche Verkehr" hier so weit auslegt, dass - mit welcher Begründung auch immer - auch die Verwendung in Foren umfasst sein soll? Kann ich mir aber irgendwie nicht ganz vorstellen, weil da ja idR vollkommen der geschäftliche Kontext fehlt.

Hab jedenfalls im gesamten Abschnitt 3 nichts zur außergeschäftlichen Verwendung gefunden. Wo finde ich etwas dazu?
__________________
Ich mache keine Rechtsberatung, ich spekuliere nur wild in der Gegend herum!

Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2007, 02:29
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AW: Greift das Patentrecht auch bei Benutzernamen in Foren?

Das "Problem" der ganzen Sache war es, daß der Benutzer recht ausfallend wurde.
Und im Prinzip seinen Namen beschmutzt hat.

Wenn man bei Google seinen benutzernamen eingab, kamen ebenfalls ergebnisse aus unserem forum.
könnte das jetzt als rufschädigung des unternehmens auslegbar sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 15:44
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AW: Greift das Patentrecht auch bei Benutzernamen in Foren?

Mal davon abgesehen, dass es sich um Markenrecht handelt - sehe ich das so, dass die Nutzung des Names durch den User i.d.R. nicht gewerblich ist. Dadurch kann er nicht belangt werden.

Wenn jedoch das Forum gewerblich betrieben wird, was ja meist der Fall ist (außer bei privaten Homepages oder Vereinen), dann verschafft sich der Betreiber durch die Duldung des Markennamens Vorteile und kann somit belangt werden.

Bestes Beispiel ist Google: Gibt man den Markennamen in die Suchmaschine ein und landet dann in dem Forum, erhält der Betreiber je nach Ausgestaltung schon Werbeeinnahmen.
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