Dies ist eine Diskussion zu Gebrauchsmuster-/Patentanmeldung - Ansprüche dritter durch schlechte Recherche? innerhalb des Forums Patentrecht
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| Gebrauchsmuster-/Patentanmeldung - Ansprüche dritter durch schlechte Recherche? Folgender fiktiver Fall und meine Fragen zu den möglichen Folgen. Person "P" ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH "A" und meldet als Privatperson "P" beim DPMA ein Gebrauchsmuster an. Die darin enthaltene Erfindung wird von Firma "A" in Serie hergestellt und weltweit vertrieben. Es gibt keine schriftliche Erlaubnis von Person "P" zu "seiner" Firma A, die Verwertung seines Patentes wird jedoch geduldet und gewünscht. Nach einigen Monaten und etlichen Hundertausend Umsatz / Gewinn die die Firma A damit erwirtschaftet, meldet sich Firma B und verweist auf ein älteres Patent welches durch das Gebrauchsmuster berührt wird. Gleichzeitig wird von Firma B Schadensersatz in entsprechender Höhe von Firma A gefordert. Fragen: 1. Kann Firma A von Firma "B" schadensersatzpflichtig gemacht werden, da alte Patente von "B" verletzt werden, obwohl Firma "A" sich auf das Gebrauchsmuster von "P" beruft? 2. Kann Person "P" von Firma "B" schadensersatzpflichtig gemacht werden, da das von ihm angemeldete Gebrauchsmuster alte Patente von "B" verletzt werden? Oder wird das Gebrauchsmuster schlimmstenfalls lediglich gelöscht? Was ist für "P" der "worstcase" (vorallem aufgrund seiner Position als Gesellschafte-Geschäftsführer bei "A")? 3. Welcher Vorteile / Nachteil bestehen für "P", da er sowohl Anmelder des Gebrauchsmusters als auch (als GF der GmbH) Verletzer des alten Patentes ist? 4. Was könnte der (nicht ehelichen) Lebenspartnerin "LP" von Person "P" passieren, wenn "B" das Gebrauchsmuster von "P" auf seinen Namen anmeldet und er selber in keinem Zusammenhang mit der Gebrauchsmusterverwertung und Patentverletzung durch "A" steht? Grundsätzlich: In welchem Umfang sind Gebrauchsmuster überhaupt anmeldefähig, wenn es dabei um Geräte geht die es schon gibt, aber mit einer Option ausgestattet sind die es nur bei anderen (ähnlichen?) Geräten gibt. Also quasi ne Kombination von 2 bekannten und bewährten Technologien, jedoch erstmals in direktem Zusammenhang. albernes Vergleichs-Beispiel: es sollte eine Gebrauchsmuster für einen "Toaster mit IR-Fernbedienung" angemeldet werden. Ich bin hier neu, hab keine Ahnung von Jura, sondern bin nur nur ein Techniker der sich auf diesem Gebiet ganz allgemein informieren will. Da es bei der Eintragung von Gebrauchsmustern beim DPMA keine Recherche gibt, bestünde theoretisch die Möglichkeit des o.g. Falles. Für Person "P" wäre es so als hätte Firma "B" bereits vor Jahren den Toaster mit IR-Fernbedienung patentiert, nur "P" weiss das nicht weil er vor der GM-Anmeldung schlecht recherchiert haben könnte. Die Folgen für den Gebrauchsmuster-Anmelder "P" würden mich interessieren. Danke für eure Hilfe! |
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| AW: Gebrauchsmuster-/Patentanmeldung - Ansprüche dritter durch schlechte Recherche? soweit ich das verstanden habe (keine juristische Ausbildung, will aber selbst ein Gebrauchsmuster anmelden(lassen)), wird bei der Patentanmeldung kostenpflichtig recherchiert, ob die Erfindung bereits patentiert wurde. Beim Gebrauchsmuster wird dies nicht gemacht, dies ist daher billiger, aber es besteht das Risiko, das ein bereits vorhandenes Patent nicht entdeckt wird - und dann hat man halt "pech gehabt" wenn der Patentinhaber das Gebrauchsmuster anficht.. |
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