Dies ist eine Diskussion zu Gebrauchsmuster - Gültigkeit ? innerhalb des Forums Patentrecht
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| Gebrauchsmuster - Gültigkeit ? Folgende Situation ist gegeben. Eine Firma X produziert ( Konstruiert und fertigt ) eine Sondermaschine im Auftrag eines Kunden. Bei der Konstruktionsvorlage ist zufällig ein Sympatiesant der Konkurenz ( Firma Y ) von X anwesend. Kurze Zeit später bekommt Firma X ein Schreiben, in dem auf eine Gebrauchsmusterverletzung zum Nachteil der Firma Y hingewiesen wird. Hier betrifft es ein Hauptmerkmal sowie zwei Untermerkmale der Gebrauchsmusteranmeldung von 1995. Im vorgelegten Schreiben wird der Firma X nahegelegt sich aus dem Wettbewerb zu verabschieden, um dem Konkurenten in Monopolposition zu bringen. Nun ist es aber so, dass diese geschützte Anwendung seit vielen Jahren , das heisst auch schon vor der Anmeldung durch Fa. Y geltender Stand der Technik war. Nur eben in anderen, nicht in Konkurenz zu Y stehenden Anwendungen verwendet wurde. Eine besondere Brianz hat dieses Thema, weil sich Y mit der Durchsetzung des Gebrauchsmusterschutzes eine Ausweitung derer Kompetenz am Weltmarkt erhofft und das ganze in der Automobilindustrie statt findet. Kundenseitig ist die Situation klar. Der Kunde wünscht als Hersteller die Firma X um die Monopolgefahr durch Y auszuschalten. Gegenüber dem Kunden wird seitens Y eingeräumt, nicht um diesen verlorenen Auftrag zu kämpfen, was aber nicht heisst, den Gebrauchsmusterschutz auf zu geben. Folgendes kommt hinzu: Über den Rechtsweg erzielte Einigungen zum Vorteil von X würden eine parallel laufende Vernichtung von X ( David ) durch Y ( Goliath ) auf wirtschaftlicher Ebene bedeuten, womit das Problem letztlich gelöst werden kann. Wert des Auftrages zur Orientierung: Mit dem erzielten Gewinn aus diesem Auftrag könnte Firma Y die komplette Firma X kaufen. Wer hat hier eine Idee? |
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