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Freier Erfinder, Anspruch auf Erfinderverguetung im Rahmen eines Interessenausgleichs

Dies ist eine Diskussion zu Freier Erfinder, Anspruch auf Erfinderverguetung im Rahmen eines Interessenausgleichs innerhalb des Forums Patentrecht

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Alt 10.06.2009, 13:52
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Freier Erfinder, Anspruch auf Erfinderverguetung im Rahmen eines Interessenausgleichs

Annahme: Jemand (= Erfinder) erbringt eine schöpferische Leistung auf einem technischen Gebiet, durch die eine neue Problemlösung, also ein neues Ziel mit bekannten Mitteln erreicht wird.

Er teilt die Einzelheiten seiner Erfindung einem Unternehmen mit.

Besagtes Unternehmen meldet diese Erfindung zum Patent an, nachdem der Erfinder auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens detaillierte Angaben schriftlich weiter ausgeführt hat.

Das Patent wird vom DPMA erteilt, der Erfinder wird auf diesem Dokument namentlich als einziger Erfinder genannt.

Das weiter oben genannte Unternehmen setzt diese Erfindung daraufhin vollumfänglich ein, da Sie die Herstellung der Triebstränge von Landfahrzeugen erheblich vereinfacht, verbilligt und damit einen betrieblichen Nutzen bringt.

Frage: Welche Ansprüche auf Erfindervergütung bzw. Interessenausgleich hat der Erfinder? In welcher Höhe in % vom erzielten Jahresumsatz der Nutzung seiner Erfindung hat er einen Anspruch? Ist er ein freier Erfinder?
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