Dies ist eine Diskussion zu Formulierung und Verknüpfung von Patentansprüchen innerhalb des Forums Patentrecht
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| Mal angenommen, jemand hat bereits ein eingetragenes Gebrauchsmuster und möchte innerhalb eines Jahres diese Erfindung mit Priorität zum Patent anmelden, wo findet er Informationen zu folgenden Problemstellungen: 1. Die Neuheit ergibt sich bereits aus dem Hauptanspruch, eine Erfindung jedoch erst aus der Kombination mehrerer Ansprüche. Wird ein Patent erteilt? 2. Es sollen zwei nicht gleichzeitig umsetzbare Ausgestaltungen geschützt werden. Wie erfolgt eine optionale Formulierung von Patentansprüchen? 3. Es sollen möglichst viele Ausgestaltungsmöglichkeiten durch eigene Ansprüche erfasst werden. Gefährdet man durch die Spezialisierung seinen Schutzumfang? Wann wählt man eher wenig Ansprüche, wann möglichst viele? 4. In vielen Patentansprüchen heißt es "nach einem der vorhergehenden Ansprüche". Wie ist diese Formulierung zu verstehen (schließt sie den Hauptanspruch mit ein), welche Alternativen gibt es und wann wendet man sie an? Bereits an dieser Stelle vielen Dank im voraus. |
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