
23.08.2008, 19:30
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| Boardneuling | | Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 6
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fehlende Inanspruchnahmeerklärung Mal angenommen ein AN reicht eine Erfindungsmeldung bei seiner Firma ein. DieErfindung bezieht sich jedoch auf ein Produkt einer ausländischen Schwesterfirma. Die Mutter der beiden Firmen sitzt ebenfalls im Ausland. Nach veranlasster Prüfung der Erfindung bei der Schwesterfirma wird ein Patentanwalt mit der Anmeldung des Patentes beauftragt. Dies zieht sich eine längere Zeit hinaus und kommt dann erst durch Nachfragen des ursprünglichen Erfinders wieder in Gang. Mal angenommen nach mehr als vier Monaten ist noch immer die Inanspruchnahme nicht beim Erfinder eingegangen. Wenn das Patent auf auf eine Firma angemeldet wurde, wie kann dann der Erfinder trotzdem seine Rechte geltend machen? Könnten im Nachhinein die Anwaltskosten dem Erfinder in Rechnung gestellt werden? Hätte der Erfinder die Pflicht nach den vier Monaten und vor der Patentanmeldung auf die fehlende Inanspruchnahmeerklärung hinzuweisen?
Hat von euch jemand dazu `ne Meinung??? |