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Falsche Erfindernennung

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Erfindernennung innerhalb des Forums Patentrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 13:00
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Falsche Erfindernennung

Hallo zusammen,
mal angenommen ein Arbeitnehmer erfindet etwas für seinen Arbeitgeber. So weit so gut. Der Arbeitgeber verlangt nun aber bei der Patentanmeldung, dass als Erfindernennung immer noch zusätzlich der Vorgesetzte mitbenannt werden muss, obwohl dieser in keiner Art und Weise and
der Erfindung beteiligt war. Wie ist so etwas rechtlich zu beurteilen.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 14:03
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AW: Falsche Erfindernennung

kann nur einen Link weitergeben, da selbst keine Ahnung

http://www.arbeitnehmererfindungsgesetz.de/arbeg.htm


Lg. aus München


PS.
...... sicherlich kommen noch konkrete Antworten
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 14:13
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AW: Falsche Erfindernennung

Danke, ist aber bekannt. Ist vielleicht auch eine Mischung zwischen Arbeitsrecht und Patentrecht??
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 14:21
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AW: Falsche Erfindernennung

Der SV gibt auch nicht viel her

eventuell etwas konkreter in fiktiver Form schreiben!


Lg.
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Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 15:48
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AW: Falsche Erfindernennung

Hat denn der Erfinder die "Erfindung" in seiner arbeitsvertraglich beschriebenen Tätigkeit gemacht?

Also: Angestellt als Maschinenschlosser - erfindet eine Vorrichtung für eine Maschine, die Bleche schneidet, mit der diese schneller arbeitet

Oder: sitzt im Büro als Schreibkraft - macht die gleiche Erfindung.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 16:16
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AW: Falsche Erfindernennung

Hallo Leute, danke für die Teilnahme. Nach Rücksprache mit einem RA ergibt sich folgende Antwort:
Der Angestellte kann durch eine unterschriebene Überlassungserklärung dem Arbeitgeber sein Erfindernennungsrecht abtreten (für eine angemessene Entschädigung!!). Konkret, der Arbeitgeber kann dann bei der Anmeldung des Patents nennen wen er will, auch wenn dieser in keiner Weise an der Erfindung beteiligt war.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 16:21
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AW: Falsche Erfindernennung

Das ist ein Kompromiss, aber klärt nicht die Kernfrage
Ein geschickter Anwalt...
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Alt 17.12.2007, 09:39
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AW: Falsche Erfindernennung

Richtig, Humungus hat Recht...klärt nicht die Kernfrage. Mit Arbeitsvertrag etc. hat das aber generell wenig zu tun, dafür gibt es eben das Arbeitnehmererfindungsgesetz.
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