Dies ist eine Diskussion zu Erfindungsvergütung innerhalb des Forums Patentrecht
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| Erfindungsvergütung Mit welcher gesetzlichen Erfindervergütung könnte der Arbeitnehmer rechnen ? Gibt es eine Erfindervergütungsformel ? Kann jeder Arbeitgeber die Erfindervergütung selber bestimmen ? Gibt es gesetzliche maximale Fristen nach denen der Arbeitgeber Erfindervergütungen auszahlen muß ? |
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| AW: Erfindungsvergütung Für Arbeitnehmererfindungen findet das Gesetz über Arbeitnehmer-erfindungen Anwendung. Dies erstreckt sich nicht nur auf patentierbare Erfindungen, sondern auch darüber hinaus. Dazu gibt es wichtige Entscheidungen des BGH vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 und X ZR 6/96: Zitat:
Bezüglich der Vergütung werden regelmäßig die Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen herangezogen. Danach beträgt die Vergütung * in der Elektroindustrie ein Lizenzsatz von 1/2 - 5% * in der Maschinen- und Werkzeugindustrie ein Lizenzsatz von 1/3-10% * in der chemischen Industrie ein Lizenzsatz von 2 - 5% * auf pharmazeutischem Gebiet ein Lizenzsatz von 2 - 10% vom Umsatz. Dies gilt übrigens mit dem Tag der Nutzung und hat nichts mit der Eintragung des Patentes zu tun. Über eine Bewertung dieser Antwort würde ich mich freuen.
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
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| AW: Erfindungsvergütung Danke für die Ausführung. Allerdings scheint mir 2 - 5% vom Umsatz sehr viel zB. in der Chemie für eine Erfindervergütung. Dan müßten die Chemiker, die Arzneimittel oder auch andere Chemikalien oder Produkte erfunden haben, die zu Umsätze von 100 Millionen geführt haben, Millionäre geworden sein. |
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| AW: Erfindungsvergütung Das ist interessant. Manche Firmen behaupteten immer dass erst Vergütet wird wenn das Patent erteilt ist. Das führt dazu, dass der Erfinder evtl. darauf wartet vergütet zu werden. Falls jetzt die Firma aber ein oder gar mehrere recht erfolgreiche Produkte verkauft welche die Erfindung(en) nutzen wäre der Erfinder ja zu vergüten. Das wirft folgende Fragen auf: a) Kann der Erfinder für die zurückliegenden Jahre die Vergütung noch beanspruchen? b) Kann der Anspruch verjähren? c) Muss nicht die Firma für die angemessene Vergütung sorgen oder muss der Erfinder immer anmahnen, eintreiben usw. ? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Grüße, Rotavapor Geändert von Rotavapor (30.01.2012 um 08:39 Uhr). |
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| AW: Erfindungsvergütung Sind sie so einige von ihnen auch.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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