Dies ist eine Diskussion zu Erfindervergütung steht aus innerhalb des Forums Patentrecht
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| hier mal meine Frage : Ausgangsituation : Angenommen ein Arbeitnehmer erstellt im Zuge seiner Tätigkeit in einem Unternehmen eine Erfindung, diese wid vom Arbeitgeber auch uneingeschrankt in Anspruch genommen. Dies alles soll mal im Jahr 2002 geschehen sein. Nun scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, was ja keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch haben soll. Nehmen wir weiter an, 2003 wird dann das Patent für das Unternehmen erteilt. Nun sollte ja innerhalb einer Frist die Meldung und die Vergütungsangebot bei dem ehemaligen Arbeitnehmer eingehen. Nehmen wir weiter an, das 2007 der ehem. Arbeitnehmer zum 1.Male feststellt das lt. Patentamt die Erfindung 2003 erteilt wurde ihm aber keinerlei Angebot, Information oder Schreiben zugesand wurden. Nun die Fragen : 1.) Tritt für die evtl. bestehenden Forderungen des ehm. Arbeitnehmers eine Verjährung ein trotz das er erst 2007 seine Ansprüche erkennt ? 2.) Wie verhält sich das Patent bzw. die Nutzungsrechte dadurch das 2003 keine Information an den ehm. arbeitnehmer erfolgte ? 3.) Welcher Ansatz ist für den Arbeitnehmer der richtige um seine Rechte durchzusetzen ? 4.) Gibt es vgl. Urteile ? Vielen dank im Vorraus für eure hoffendlich interessanten Meinungen und Vorschläge .... Jopster |
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| AW: Erfindervergütung steht aus Das Buch von Bartenbach / Volz: Arbeitnehmererfindungen hat mit in einem ähnlichen Fall sehr weitergeholfen. |
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| AW: Erfindervergütung steht aus Zitat:
Interessante Antwort, ... sehr diskussionswürdiger Text!.......ja da werden Sie geholfen! Leider ist dieses nicht mein Wissensgebiet, allerdings könnte ich Bücher empfehlen ??? ![]() Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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