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Erfindervergütung international

Dies ist eine Diskussion zu Erfindervergütung international innerhalb des Forums Patentrecht

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Alt 06.06.2010, 12:57
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Erfindervergütung international

Mal angenommen ein Ingenieur A macht eine Diensterfindung, diese wird von seinem Arbeitgeber B GmbH in Anspruch genommen. Das erhält Herr A schriftlich, ebenso wie die Mitteilung das ihm laut $12 Arbeitnehmererfindergesetz eine Vergütung zusteht.

Die B GmbH gehört zu einer internationalen Firmengruppe C Holding. Die C Holding will das Patent jetzt auch in Asien und USA anmelden, nachdem es von der B GmbH in Deutschland angemeldet wurde.

Wie würde sowas üblicherweise geregelt werden? Besonders in USA, wo nicht die Firma, sondern der Erfinder selbst anmelden muss.

Herr A hätte z.B. die Idee, das er sämtliche Rechte zur weltweiten Nutzund an die C Holding abtritt, wofür er im Gegenzug die Erfindervergütung als Umsatzbeteiligung wie in Deutschland auch für die von der C Holding international erwirtschafteten Umsätze bekommt.

Gibt es hier jemanden der von Patentrecht ein bisschen Ahnung hat und was zu diesem fiktiven Fall sagen könnte?
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