Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

einmal öffentlich und dann...

Dies ist eine Diskussion zu einmal öffentlich und dann... innerhalb des Forums Patentrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 21:50
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 1
Keine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Moppelchen2003 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
einmal öffentlich und dann...

Hallo,

mal angenommen, dass ein Unternehmen das Patent auf eine ganz bestimmte Idee kauft und diese Idee aber nicht erfolgreich in ein Prdukt umwandelt. Das Recht auf das Patent wird nicht erneuert und somit wird die Idee nach einem Jahr öffentliches Recht (jeder darf ohne Patentgebühren die Idee aufgreifen und in ein Produkt umwandeln, kenne den Fachausdruck nicht). Besteht nun noch die Möglichkeit die eigene Umsetzung der Idee patentrechtlich schützen zu lassen? Kann man quasi der öffentlichen Hand das Patent abkaufen?

Vielen Dank für jeden Hinweis!
Gruß
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2007, 09:46
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 8
Keine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tolotos hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: einmal öffentlich und dann...

Wenn der Gegenstand einer Erfindung freier Stand der Technik geworden ist, weil beispielsweise der Inhaber die Patentgebühren nicht gezahlt hat, dann kann dieser bei erlöschen eines Schutzrechtes nicht wieder in der gleichen Weise beansprucht oder zurückerlangt werden. Es gäbe Möglichkeiten Abwandlungen oder Weiterentwicklungen zu schützen, wenn die entsprechenden Kriterien (z. B. Neuheit, erfinderische Tätigkeit) erfüllt sind.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.11.2007, 10:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2003
Ort: aus der nördlichsten Stadt Italiens
Beiträge: 1.517
100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1517 Beiträge, 165 Bewertungen)  
AW: einmal öffentlich und dann...

So sieht es aus. Wenn eine Erfindung öffentlich geworden ist, kann sie nicht mehr mit einem gewerblichen Schutzrecht versehen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie nie geschützt war, oder frei geworden ist.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Öffentlich Beleidigt!! was tun? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.10.2009 15:29
Erst Nebenjob mit Probezeit, dann Vollzeit und dann wieder Probezeit??? Arbeitsrecht 07.10.2009 09:08
Öffentlich rechtliche Anstalten Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 21.09.2009 11:33
Erst flach, dann bunt, dann rund! Nachrichten: Wissenschaft 03.09.2008 15:00
Einmal ist einmal zuviel Nachrichten: Verkehrsrecht 01.06.2006 16:50





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Patentrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN