Dies ist eine Diskussion zu einmal öffentlich und dann... innerhalb des Forums Patentrecht
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| einmal öffentlich und dann... mal angenommen, dass ein Unternehmen das Patent auf eine ganz bestimmte Idee kauft und diese Idee aber nicht erfolgreich in ein Prdukt umwandelt. Das Recht auf das Patent wird nicht erneuert und somit wird die Idee nach einem Jahr öffentliches Recht (jeder darf ohne Patentgebühren die Idee aufgreifen und in ein Produkt umwandeln, kenne den Fachausdruck nicht). Besteht nun noch die Möglichkeit die eigene Umsetzung der Idee patentrechtlich schützen zu lassen? Kann man quasi der öffentlichen Hand das Patent abkaufen? Vielen Dank für jeden Hinweis! Gruß |
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| AW: einmal öffentlich und dann... Wenn der Gegenstand einer Erfindung freier Stand der Technik geworden ist, weil beispielsweise der Inhaber die Patentgebühren nicht gezahlt hat, dann kann dieser bei erlöschen eines Schutzrechtes nicht wieder in der gleichen Weise beansprucht oder zurückerlangt werden. Es gäbe Möglichkeiten Abwandlungen oder Weiterentwicklungen zu schützen, wenn die entsprechenden Kriterien (z. B. Neuheit, erfinderische Tätigkeit) erfüllt sind. |
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| AW: einmal öffentlich und dann... So sieht es aus. Wenn eine Erfindung öffentlich geworden ist, kann sie nicht mehr mit einem gewerblichen Schutzrecht versehen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie nie geschützt war, oder frei geworden ist.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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