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Döner, Döner, Döner.

Dies ist eine Diskussion zu Döner, Döner, Döner. innerhalb des Forums Patentrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 09:18
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Döner, Döner, Döner.

Hallo,


Mal angenommen es gebe einen Dönererfinder und es würde sogar bei galileo gezigt werden, und er hätte tatsächlich den Döner Patentieren lassen wollen. Was hätte er den daran Patentieren lasen können?

Das nur er das Fleisch am spiess verkaufen darf?
Das nur er das Fleisch vom Spies im Brot tuehn darf?
Den Namen Döner?


vielen Dank für eure meinungen.

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 09:37
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AW: Döner, Döner, Döner.

Die ersten beiden Fragen kann ich nicht beantworten. Die dritte Frage dürfte m. E. so zu beantworten sein:

"Döner" ist die Kurzform des türkischen Begriffs "Döner kebap", und das heißt auf deutsch, wie mir mal ein Türke sagte, "rotierendes Fleisch". Der Ausdruck "rotierendes Fleisch"ist aber im Sinne einer Wortmarke ohne Unterscheidungskraft, denn es werden nur allgemeine Begriffe verwendet, wenn auch in einer Fremdsprache. Genausowenig könnte ich in einer Tapasbar markenrechtlichen Schutz für ein Gericht namens "rotación de carne" beanspruchen oder in einem englischen Pub für "rotation of the meat".
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 09:51
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AW: Döner, Döner, Döner.

Ich Grüsse euch,

Danke für die schnellen Antworten.

bei Galileo haben die das mal gezeigt und die meinten Schade das der sich das nich patentiert hat. Daher dachte ich mir was hätte man daran patentieren können?

Den bericht dazu kann man noch in den bekannten Videoportalen nachsehen geht etwa 5 minuten. In dem Bericht wird das mit dem Patentieren erwähnt.

mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2010, 13:21
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AW: Döner, Döner, Döner.

Also könnte eine Pizza patentiert werden wenn sie noch nirgendswo verkauft worden wäre?

Mal angenommen ich hätte eine neues Essen, aber die zutaten kann man alle im laden kaufen. Und ich gebe diesem Essen einen eigenen Name , könnte man dies patentieren??

mfg
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2010, 15:47
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AW: Döner, Döner, Döner.

Grüss dich und danke für die antwort.

Aber einen eigenen namen dürfte man dem gericht doch auch noch verpassen und das sich auch noch schützen lassen oder?

Herr A denkt nämlich schon länger an einem gericht welche er als schnell imbiss anbieten wollte. Nur gibt es die Zutaten alle im Laden , lediglich das verfahren bei diesem gericht gibt es noch nicht gewerblich . Obschon es ähnliche gerichte gibt, vom Geschmack her und qualität aber ein unterschied. hm..Die Qualität unterscheidet sich erheblich.

mfg
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 21:20
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AW: Döner, Döner, Döner.

Grüss dich und habe viellen dank.

erneute Verwirrung macht sich breit bei Herr A.

Was sollte Herr a sich versuchen zu schützen?

Den Herr A hat bedenken das bei dem Rezept eh eine leichte abänderung womöglich anderen erlauben würde den gleichen geschmack verkaufen zu können. Da nicht soviel Kapital zu verfügung steht sich alles erdenkliche schützen zu lassen.

Mal angenommen Herr A bereitet den Döner nicht am spiess zu aber auch nicht mit einem völlig neuem Verfahren. Kann Herr A sich den dies schützen lassen im bezug auf den Döner?

Edit: Wenn herr A ein anderes Brot nehmen würde,welches aber schon auf dem Markt exestiert, könnte Herr A sich dies Schützen lassen?

mfg
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  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 21:40
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AW: Döner, Döner, Döner.

Bei einem genialen Vorhaben von dieser Tragweite sollte A nicht einen auf billig machen und im Forum weiden, sondern tatsächlich zu einem Patentanwalt gehen.

John F. Kennedy ist bekannt für zwei Sätze, nämlich "Fragt nicht, was Euer Land [usw.]" und "Ich bin ein Berliner." Es gibt aber noch eine andere Äußerung von ihm, er sagte nämlich: "Ob schwarz, ob weiß, ob reich, ob arm, ob jung, ob alt, eines eint uns: wir sind alle Verbraucher."

In diesem Sinne sage ich als Verbraucher: ein "Döner" (= rotierendes Fleisch) ist kein "Döner" mehr, wenn er nicht mehr am Spieß hergestellt wird. Wenn ich das Fleisch mit einem Zinkengerät abschabe und es in der Pfanne grille, ist es kein "Döner", sondern "Gyros". Daher: nur, wo Döner drin ist, darf auch Döner draufstehen. Sonst kommt der nächste und lässt sich einen ganz, ganz toll neuen Apfelsaft patentieren, bei dem der Trick darin besteht, dass nur Birnen drin sind!
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  #8 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 01:25
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AW: Döner, Döner, Döner.

Grüss dich.

A weiss Döner heisst zwar unter wicki rotierender Fleisch.

Aber als beispiel denkt sich A das man doch auch fleisch in der pfanne gebratten mit salat und Zakziki, also hausgemacht, auch Döner bezeichnet.

Also was A damit sagen will ist der Döner bennent doch Brot mit fleisch und salat + zakziki im Brot.

Ob das Fleisch dabei vom sich drehenden spiess kommt ist doch nicht mehr entscheidend?

Oder?

A dachte bis jetzt was der Volksmund darunter versteht ist entscheiden und nicht was das auf vom Türkischen übersetzt ins deutsche heisst.

mfg
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  #9 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 10:31
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AW: Döner, Döner, Döner.

Soweit ich Volksmund bin, heißt bei mir in der Pfanne gebratenes in geschabten Fetzen zubereitetes Fleisch nicht Döner, sondern Gyros.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.02.2010, 10:46
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AW: Döner, Döner, Döner.

Wir sind das Volk! Und wir wollen Döner vom Spieß geschnitten, und kein vorgegartes Pfannenfleisch!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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