Dies ist eine Diskussion zu computerspiel nachmachen innerhalb des Forums Patentrecht
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| computerspiel nachmachen in wie weit darf man ein Computerspiel, als app nachmachen? Also dürfte man das 1:1 nachbauen oder muss es sich deutlich unterscheiden, um hinterher nicht Gefahr zu laufen verklagt zu werden? vg |
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| AW: computerspiel nachmachen 1:1 Nachbauten sind unproblematisch, wenn man sie nur privat nutzt. Bei einer App würde das wenig Sinn machen. Ganz dumm gestellt würde ich es in beiden Fällen als ein Spiel auf einem elektronischen Gerät mit Display einstufen und gar keinen Unterschied sehen darin. Zu Klonen von Pacman oder Tetris müsste es auch Urteile geben. Ich erinnere mich aber nicht.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: computerspiel nachmachen Genau soweit, wie Du dabei keine (gewerblichen) Schutzrechte mißachtest ... 1. Du dürftest keinen urheberrechtlich geschützten Programmcode übernehmen. 1a. Du darfst den Original-Programmcode auch nicht decompilieren, um die Software verstehen und nachbauen zu können. 2. In Deutschland sind Software-"Erfindungen" eher nicht patentierbar, sodaß Du Dir keine Gedanken über Patentverletzungen zu machen bräuchtest. 3. Die "Spiel-Idee" an sich ist nicht schutzfähig. Du könntest also die Idee eines (Computer-)Schachspiels "klauen" und auf einem selbstgestalteten Spielfeld, mit selbstdesignten Figuren spielen. 4. Das "Aussehen" des Computerspiels, d.h. sein äußeres Erscheinen könnte (geschmacks-)musterrechtlich geschützt sein. Dein Spielprogramm müßte sich äußerlich also genügend von dem Erscheinungsbild des Computerspiels unterscheiden, dessen Spielidee Du nachgebaut hast. 11 |
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