Dies ist eine Diskussion zu Archäologische Erkenntnisse patentierbar? Wenn ja von wem? innerhalb des Forums Patentrecht
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| Archäologische Erkenntnisse patentierbar? Wenn ja von wem? Um mal gleichzur Frage zu kommen: Angenohmen eine archäologische Untersuchung entdeckt einen bisher unbekannten historischen Prozess (Was auch immer, kochen, backen, weben von mir aus auch Pfeilspitzen schnitzen), lässt sich ein dadrauf basierendes Verfahren patentieren? Das entstehende Produkt muss dabei nicht neu sein, nur die neue/alte Herstellweise bietet bis dahin unbekannte Qualitäten. Schonmal Danke im vorraus ^^ |
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| AW: Archäologische Erkenntnisse patentierbar? Wenn ja von wem? Zitat:
"Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; (...)" ----> Ein (wieder-)entdecktes Herstellungsverfahren dürfte nicht patentierbar sein. "Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind." 11 |
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| AW: Archäologische Erkenntnisse patentierbar? Wenn ja von wem? Hallo, danke erstmal für die Antwort. Aber gleich ne Gegenfrage: Ist das die "Entdeckung" im PatG nicht bezogen auf Grundlagenerkenntnise? Weil so wie es da steht denke ich mal das es sich eher um Entdeckungen im Sinne von neuen Partikeln, Strahlen oder Effekten handelt. Weil da leuchtet es mir ein, das man sowas nicht patentieren kann. EIn Verfahrensweg allerdings, wird ja immer mehr oder weniger entdeckt. Wie sollte es den anders gehen? Was mir auch Kopfzerbrechen bereitet, ist die genaue Bedeutung von "neu". Wenn der angenommene Verfahrensweg bisher nicht bekannt war, obwohl ihn jemand anderes schon mal vorher benutzt hat, dann kann es sich dabei ja nicht um Stand der Technik handeln, oder seh ich das falsch? |
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| AW: Archäologische Erkenntnisse patentierbar? Wenn ja von wem? Dazu aktuell: "Im 18. Jahrhundert schufen Künstler für Fürstenhöfe Miniaturen, deren Herstellungstechnik den Forschern bis heute unerklärlich ist. Jetzt sind erneut mysteriöse Wunderkammer-Objekte aufgetaucht. Wie wurden sie geschaffen? Seit Wochen knobeln nun schwedische und deutsche Museumskuratoren gemeinsam mit Elfenbeinspezialisten: Wie nur ging Stenbock vor? Welche Arbeitstechnik wendete er an?" http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,646123,00.html Zitat:
---> Nicht mehr als "neu" in diesem Sinne gelten also alle Kenntnisse, die irgendwann einmal a) durch schrftliche Beschreibung b) durch mündliche Beschreibung c) durch Benutzung d) in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden waren. ( Ob diese Zugänglichmachung bis heute überdauert hat, dürfte für die "Neuheit" wohl keine Rolle spielen können. ) 11 |
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