
14.08.2009, 18:35
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Mar 2008
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| Arbeitnehmererfindung - Frei oder nicht Frei ??? Mal angenommen ... Person J arbeitet in Firma S, welche Software und Hardware im Automibilbereich herstellt. Person J ist laut Arbeitsvertrag angestellt als "Software- und Resident-Ingenieur".
Person J macht nun in seiner Freizeit eine Erfindung, er verbessert ein Wintersportgerät durch eine andere mechanische Funktionsweise, komplett ohne SW oder HW. J will nun diese Erfindung patentieren. Muss er laut §18 Abs.1 diese Erfindung seinem Arbeitgeber mitteilen und diese von ihm laut Abs.2 "frei geben" lassen, oder kann er laut §18 Abs.3 die Erfindung einfach anmelden, ohne seinem Arbeitgeber zu informieren ? Zitat: § 18 - Mitteilungspflicht - Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich Ist, auch über ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist.
- Bestreitet der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Erklärung an den Arbeitnehmer, daß die ihm mitgeteilte Erfindung frei sei, so kann er die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch nehmen.
- Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers nicht verwendbar ist.
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