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Arbeitnehmererfindung

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitnehmererfindung innerhalb des Forums Patentrecht

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Alt 19.10.2006, 06:58
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Arbeitnehmererfindung

Hallo,

zu den folgenden zwei Angaben aus einem konstruierten Arbeitsvertrag habe ich mal ein paar Fragen:

1. Für Erfindungen und Schutzrechte gelten die für den Arbeitnehmer erlassenen gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der Arbeitgeber kann alle vom Arbeitnehmer während der Dauer seines Dienstverhältnisses gemachten Erfindungen in Anspruch nehmen, die mit seiner unmittelbaren Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder die maßgebend auf betriebliche Erfahrungen, Vorarbeiten oder sonstigen betrieblichen Anregungen zurückzuführen sind.

Meiner Meinung nach sind diese beiden Punkte überflüssig, da sie im groben doch nur das wiedergeben, was im ArbErfG geschrieben steht.

Ein solcher Eintrag in einem Vertrag schließt weiterhin die Pflicht des Arbeitgebers auf die Zahlung einer Vergütung für die Erfindung wie Sie im Gesetz steht nicht aus oder doch?

Des Weiteren würde mich interessieren, ob der Teil „während der Dauer seines Dienstverhältnisses gemachten Erfindungen“ Auswirkungen auf die Zeit nach dem Dienstverhältnis hat? Im ArbErfG habe ich keine genaue Stelle gefunden, die besagt, dass der Arbeitnehmer seine Erfindungen die nach dem Dienstverhältnis gemacht werden melden oder abtreten muss. Wäre mit einer solchen Klausel die Weisung des BGB nach Treue zum Arbeitgeber aufgehoben?

Vielen Dank für Euere Hilfe

Theo
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