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Alleiniges Schutzrecht auf Ersatzteil ?

Dies ist eine Diskussion zu Alleiniges Schutzrecht auf Ersatzteil ? innerhalb des Forums Patentrecht

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Alt 06.02.2011, 19:50
Boardneuling
 
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Alleiniges Schutzrecht auf Ersatzteil ?

Susi hat ein Handy der Marke ABC, bei dem die On/Off Taste defekt ist. Auf der Suche nach einem Ersatzteil für ihr geliebtes Handy findet Sie im Internet "Fa. Superzubehör", die die Ersatztaste (kein original) für 25 EURO anbietet.
Viel zu teuer denkt Susi und sucht nach einer anderen Lösung.
Da fällt ihr durch Zufall ein defekter Taschenrechner in die Hände. Sie zerlegt ihn, schnibbelt ein wenig an den Gummitasten herum und siehe da: Passt perfekt ins ABC Handy!
Susi hat noch Tasten übrig und stellt diese auf ebay zum Verkauf: Ersatztaste für ABC Handy ON/OFF Schalter, Gebotstart ab 1 Euro.
(Sie hat ein Gewerbe und verkauft inkl. Rechnung und ausgewiesener MwSt)
Susi erkennt den grossen Bedarf an Ersatztasten für besagtes Handy und fragt beim Taschenrechnerhersteller an, ob die Tasten auch einzeln zu beziehen sind.
Der freut sich über die Anfrage und schickt Susi ein Angebot sowie das Datenblatt der Einzeltasten. Susi bestellt und verkauft fleissig über ebay.
Nach kurzer Zeit meldet sich "Fa. Superzubehör" bei Susi. Sie erklärt, dass auf die ABC Handy Ersatztaste ein Schutzrecht in Form eines Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutzes besteht und Susi den Verkauf sofort einstellen muss."Fa Superzubehör" versucht Susi zu erklären, dass nicht nur auf das Design sondern auch generell auf das Produkt, also auf die Ersatztaste für das ABC Handy ein Schutzrecht gilt.
Susi recherchiert und findet heraus, dass die Anmeldungen für die Schutzrechte im Jahr 2010 stattgefunden haben. Die Tasten sind vom Aufbau her ähnlich, aber nicht identisch.
Das Datenblatt der Taschenrechnertaste stammt aus dem Jahr 2000, ist also 10 Jahre älter als der "geschützte" Knopf.

Fragen:

Kann man mit einem Geschmacks-/Gebrauchsmusterschutz einen so umfassenden Schutz erwirken, dass nicht nur das Design und der Aufbau sondern das komplette Ersatzteil für bestimmtes Produkt geschützt ist?

Ist der Geschmacks-/Gebrauchsmusterschutz überhaupt wirksam, wenn ein sehr ähnliches Produkt bereits zehn Jahre zuvor der Öffentlichkeit zugänglich war/verkauft/verbaut wurde (wenn auch für einen anderen Zweck)??

Freu mich auf Antwort
Viele Grüsse
clownfish
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 21:42
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AW: Alleiniges Schutzrecht auf Ersatzteil ?

Zitat:
Zitat von clownfish Beitrag anzeigen
Kann man mit einem Geschmacks-/Gebrauchsmusterschutz ... erwirken, dass ... das komplette Ersatzteil für bestimmtes Produkt geschützt ist?
Ein Ersatzteil soll als Muster schutzfähig sein können, wenn es genügende "Eigenart" aufweist. In vielen EU-Mitgliedsstaaten ist ein Designschutz für Ersatzteile nicht erlaubt.

Zitat:
Ersatzteilhersteller ... dürfen sich „Geschmacksmuster“ ihrer Teile patentieren lassen.

Im Dezember 2007 hat das Europäische Parlament dafür gestimmt, diesen Designschutz aufzuheben. Zum Wohle des Kunden soll dadurch ein fairer Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt ermöglicht und damit der Preis für Einzelteile gesenkt werden. Vor allem die Staaten mit einer eigenen Automobilindustrie wie Tschechien, Frankreich und natürlich Deutschland wehren sich gegen die Richtlinie, deren Umsetzung klar zu Lasten der Hersteller ginge. Nach der Entschließung durch das Parlament muss die Vorlage nun vom Ministerrat bestätigt werden. Um den dort vertretenen Politikern die Zustimmung zu erleichtern, sieht die Vorlage eine fünfjährige Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Regelung vor. Eine Marktliberalisierung scheint trotz nationaler Widerstände unabwendbar: Der EU-Parlamentarier Bernhard Rapkay sagte dem Handelsblatt, bei anhaltendem Widerstand Deutschlands werde der Europäische Gerichtshof irgendwann die Aufhebung des Designschutzes verfügen.
http://www.autogenau.de/news/aktuell...ilmonopol.html
Zitat:
"Fa. Superzubehör" erklärt, dass auf die ABC Handy Ersatztaste ein Schutzrecht in Form eines Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutzes besteht.
Ich tippe mal darauf, daß eine Einschaltaste schon nicht die Anforderungen an eine genügende Eigenart und Neuheit erfüllt, um als Muster eintragbar zu sein. Eventuell könnte eine Löschung beantragt werden wegen fehlender Eigenart.

§ 33 Geschmacksmustergesetz
Ein Geschmacksmuster ist nichtig, wenn das Erzeugnis kein Muster ist, das Muster nicht neu ist oder keine Eigenart hat (§ 2 Abs. 2 oder Abs. 3) oder das Muster vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen ist.

z.B. wird/wurde Apple (und das Patentamt!) gerade verklagt wegen eines zu Unrecht beantragten und erteilten iPhone-Designschutzes:

Apple's iPhone design patents in China are invalid

http://www.meizume.com/meizu-m9-news...#ixzz1DOz9u6O7

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