Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

ältere Rechte ?

Dies ist eine Diskussion zu ältere Rechte ? innerhalb des Forums Patentrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.05.2008, 08:21
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 48
Keine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
ältere Rechte ?

Mal angenommen A baut ein Auto bei dem der Motor aus Platzgründen in die Fahrertür eingebaut ist.
Er baut dies schon seit zig jahren so.
Nun kommt B und sieht diese Idee und baut ebenfalls den Motor in die Tür. A stört dies nicht.
B hat das nötige Kleingeld und lässt sich den Motor in der Fahrertür Patentieren.
Wie steht es nun um A ?

Diesen Fall gibt es wirklich, natürlich nicht mit dem Automotor.
A und B streiten sich deswegen auch nicht.

Ich frage mich nur was passiert wenn B auf sein Patent besteht.

Didi
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.05.2008, 09:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2005
Ort: nahe Bremerhaven
Alter: 35
Beiträge: 3.296
97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3296 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: ältere Rechte ?

Hallo!

Im Patentrecht heisst das "Entleihen" von Ideen, Beschreibungen etc. von Dritten "Entnahme". Diese Entnahme ist, sodann sie ohne Einwilligung geschieht, widerrechtlich. Auf Antrag kann ein Widerrufsverfahren, welches zur Erlöschung des Patenteintrages führt (§21 iVm §81 PatG). Wenn derjenige, der keinen Eintrag es Patentes getätigt hat, darlegen kann, dass er der eigentliche "Erfinder" ist, kann das Patent für nichtig erklärt werden. Dies setzt natürlich voraus, dass im vorliegenden Fall ein "echte" Erfindung mit der entsprechenden "erfinderischen Höhe" vorliegt und die Beschreibung der Erfindung tatsächlich vollständig und nachvollziehbar ist.

VG,

Peter M.
__________________
ius respicit aequitatem


Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung!

Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden.
-------------------------------------------
Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren.
-------------------------------------------
Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2008, 09:15
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 48
Keine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Didi1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ältere Rechte ?

Besten Dank, A hat mir dazu gesagt: soll B doch ruhig machen, wir machen es schon länger so die können uns mit ihrem Patent mal am A....

Didi
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
"Psychisch Kranke können sich nicht so zur Wehr setzen" - Rechte haben - Rechte verwirklichen Nachrichten: Wissenschaft 07.05.2009 14:00
Ältere Rechte bei PHV (single) Versicherungsrecht 05.09.2008 12:30
Wenn ältere Ärzte ältere Patienten behandeln Nachrichten: Wissenschaft 14.08.2007 12:00
Rechte des Eigentümers = Rechte des Besitzers bei Geh- und Fahrrecht? Immobilienrecht 23.05.2006 15:42





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Patentrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN