Dies ist eine Diskussion zu ältere Rechte ? innerhalb des Forums Patentrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ältere Rechte ? Er baut dies schon seit zig jahren so. Nun kommt B und sieht diese Idee und baut ebenfalls den Motor in die Tür. A stört dies nicht. B hat das nötige Kleingeld und lässt sich den Motor in der Fahrertür Patentieren. Wie steht es nun um A ? Diesen Fall gibt es wirklich, natürlich nicht mit dem Automotor. A und B streiten sich deswegen auch nicht. Ich frage mich nur was passiert wenn B auf sein Patent besteht. Didi |
| |||
| AW: ältere Rechte ? Hallo! Im Patentrecht heisst das "Entleihen" von Ideen, Beschreibungen etc. von Dritten "Entnahme". Diese Entnahme ist, sodann sie ohne Einwilligung geschieht, widerrechtlich. Auf Antrag kann ein Widerrufsverfahren, welches zur Erlöschung des Patenteintrages führt (§21 iVm §81 PatG). Wenn derjenige, der keinen Eintrag es Patentes getätigt hat, darlegen kann, dass er der eigentliche "Erfinder" ist, kann das Patent für nichtig erklärt werden. Dies setzt natürlich voraus, dass im vorliegenden Fall ein "echte" Erfindung mit der entsprechenden "erfinderischen Höhe" vorliegt und die Beschreibung der Erfindung tatsächlich vollständig und nachvollziehbar ist. VG, Peter M.
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| "Psychisch Kranke können sich nicht so zur Wehr setzen" - Rechte haben - Rechte verwirklichen | Nachrichten: Wissenschaft | 07.05.2009 14:00 |
| Ältere Rechte bei PHV (single) | Versicherungsrecht | 05.09.2008 12:30 |
| Wenn ältere Ärzte ältere Patienten behandeln | Nachrichten: Wissenschaft | 14.08.2007 12:00 |
| Rechte des Eigentümers = Rechte des Besitzers bei Geh- und Fahrrecht? | Immobilienrecht | 23.05.2006 15:42 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios