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Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Dies ist eine Diskussion zu Wie werde ich Person A juristisch "los"? innerhalb des Forums Off-Topic

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Alt 27.04.2009, 17:50
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Unhappy Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Hallo,

vorab: Ich habe keine Ahnung ob diese Nachricht sich hier in der richtigen Kategorie befindet, wenn nein bitte ich dies zu entschuldigen.

Nehmen wir einmal an:
Person A ist Alkoholabhängig (gibt dies aber nicht zu) und ist im sozialen Leben integriert (in Vereinen; hat einen festen Job,...). Desweiteren wäre Person A bereit im wissen Alkohol konsumiert zu haben auch noch PKW zu fahren. Doch zur Alkoholabhängigkeit kommt auch noch dazu, dass Person A alles Sammelt was ihm in die Quere kommt. Doch von Einsicht ist bei Person A keine Spur.

Person A müllt das Haus und Grundstück von der Familie ABC in der er/sie lebt zu. Zudem kommt, dass A im alkoholisierten Zustand die Familienmitglieder B und C beleidigt und Gewalt androht. Angeblich würde dann A behaupten, am nächsten Tag, davon nichts mehr zu wissen.

Wie könnte man gegen Person A vorgehen, wenn dieser nicht freiwillig, an einen Entzug teilnehmen möchte? Und wenn dies nicht möglich ist von der Familie ABC auszugliedern? Und wie würde es sich auswirken, wenn Familie ABC mit bei der Mutter von B im Haus wohnen würde?

Also Person A wäre der Ehemann von B und C das Kind.

Geändert von *Markus* (27.04.2009 um 21:02 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 20:15
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AW: Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Wie ist denn der A mit ABC verwandt?

Jemanden zu einem Entzug gegen seinen Willen zu bringen ist eigentlich unmöglich. Solange er niemanden inklusive sich selber gefährdet besteht nicht die Möglichkeit zur Zwangseinweisung. Und ist die rechtliche Grundlage dafür da, muss befürchtet werden, dass einer der ersten Wege nach dem "Trockenlegen" zur Getränkehalle führt. Der Süchtige muss es wollen!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 20:39
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AW: Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Zitat:
Zitat von Humungus
Wie ist denn der A mit ABC verwandt?
Also Person A wäre der Ehemann von B und C das Kind.

Und wie würde es sich auswirken, wenn Familie ABC mit bei der Mutter von B im Haus wohnen würde?

Geändert von *Markus* (27.04.2009 um 21:01 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 21:05
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AW: Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Mit "Messies" räumt das Ordnungsamt auf.
(Vorwand: Brandgefahr und evtl. Ungeziefergefahr durch die "Müll"berge.)
Erläuterung:
Person A - Wage ausgedrückt: "Täter"
B Ehefrau von A
C Kind von A und B
Z Mutter von B und Hauseigentümerin vom dem Haus in dem Familie ABC wohnt.

Würde das Ordnungsamt - auch hinsichtlich Brandgefahr - die Sache "aufräumen", wenn Person A gar nicht der Hauseigentümer ist?

Ich bedanke ich schon jetzt für die Antwort.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 21:17
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AW: Wie werde ich Person A juristisch "los"?

So hart es klingt: Trennung einreichen und Auszug verlangen.

Und das Ordnungsamt räumt da gar nichts auf, sondern höchstens der Mieter oder der Vermieter - auf Kosten des Mieters natürlich.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 07:48
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AW: Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Es wird lange dauern, bis das Ordnungsamt eingreift, insbesondere in einer Wohnung mit mehreren Mietern! Die werden den anderen Mietern schlicht und einfach auftragen, den Müll wegzuräumen.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 10:41
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AW: Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Ich glaube nicht, dass das Ordnungsamt einweist oder etwas Ähnliches veranlasst. Dem A ist alles (sagen wir es mal hart) sch...egal, solange er nur seinen Alk hat.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.05.2009, 16:28
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AW: Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Trennung einreichen und Auszug verlangen. Einen Alkoholiker ohne Einsicht bekommt man nicht trocken.
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  #9 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 00:04
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AW: Wie werde ich Person A juristisch "los"?

Zitat:
Zitat von *Markus*
Desweiteren wäre Person A bereit im wissen Alkohol konsumiert zu haben auch noch PKW zu fahren.
der polizei einen tipp geben, wenn A betrunken fährt. wenn a den führerschein verliert, kann das ein erster schritt zur einsicht sein...
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